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Mehr Verkehrssünder und mehr Autos im Kanton

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Verwarnungen und Führerausweisentzüge haben 1999 um 20 Prozent zugenommen

Mit einer Zunahme des Fahrzeugbestandes um 3,15% liegt der Kanton Freiburg eindeutig über dem schweizerischen Mittel von rund 2,8%. Warum das so sei, wisse er auch nicht so genau, meinte Roland Klaus, Direktor des Amtes für Strassenverkehr und Schifffahrt ASS, gestern an der Medienorientierung. Wahrscheinlich sei der überdurchschnittliche Zuwachs der ländlichen Region zuzuschreiben. «Es gibt im Kanton doch noch viele Ecken, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht optimal abgedeckt sind.» Die weitaus grösste Zunahme, nämlich 11%, verzeichnet die Kategorie der Kleinmotorräder. Dies hänge ohne Zweifel mit dem Boom der Roller (45 km) zusammen. Für diese Kategorie (F) ist der Führerausweis ab 16 Jahren erhältlich.

Zu hohe Geschwindigkeiten
und zu viel Alkohol

Im Jahre 1999 verzeichnete das ASS eine deutliche Steigerung im Bereich der Administrativmassnahmen. Die Zunahme lag bei 20%. Dabei fallen Alkohol und zu schnelles Fahren am meisten ins Gewicht. Wobei im Bereich Alkohol differenziert werden muss. Einerseits haben die Fälle wegen Alkohols am Steuer um rund 17% abgenommen. Das heisst, im vergangenen Jahr wurden rund 590 Personen mit Verwarnungen, Führerausweisentzug oder sonstigen Massnahmen konfrontiert. Andererseits hat jedoch die Zahl der «Alkoholiker» von 29 auf 50 zugenommen. Damit sind jene Personen gemeint, die innerhalb von fünf Jahren immer wieder rückfällig werden.

Um 42% angestiegen sind ebenfalls die Fälle in Verbindung mit Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das ASS verzeichnet über 2000 Massnahmen. Weitere Delikte sind Drogenkonsum oder sonstige Fahrfehler.

Im Trend der Zeit

Das ASS verfügt über zwei Instrumente, die eine effiziente Betriebs- führung garantieren sollen: Einerseits das New Public Management und andererseits die kürzlich erworbene Zertifizierung nach ISO 9001.

Der gute Geschäftsverlauf sei unter anderem diesen Optimierungsmassnahmen zuzuschreiben, betont Roland Klaus.
So werden beispielsweise die Adminstrativmassnahmen viel schneller abgewickelt als früher noch: «Ein Fahrzeughalter, der wegen Alkohols am Steuer von der Polizei aufgehalten wird, erhält bereits zwei Tage nach Eingang des Polizeirapportes die Massnahmen mitgeteilt.»

Ein Kostendeckungsgrad
von 100 Prozent ist das Ziel

Um der «Kostenwahrheit» näherzukommen, habe sich eine allgemeine Tarifanpassung aufgedrängt, bemerkt Roland Klaus. Doch soll diese sukzessive vorgenommen werden mit dem Ziel, einen Kostendeckungsgrad von 100% zu erreichen. Dass die – zweieinhalb Stunden dauernde – Prüfung eines Lastwagens mit 90 Franken gleich viel kostet wie diejenige eines Personenwagens, sei nicht logisch. Das Ziel seien gerechtere Preise. Insofern wurden auch Verbilligungen eingeführt. So kostet ein sogenanntes «Massenprodukt» wie etwa die Immatrikulationsgebühr für Personenwagen noch 15 statt 25 Franken.

Vergleich in der Tarifpolitik
hält stand

Ob mit dieser Tarifpolitik der Vergleich mit anderen Kantonen auch standhalte? «Keine Frage», versichert Roland Klaus, «die Gebühren des Amtes für Strassenverkehr und Schifffahrt gehören zu den günstigsten der Schweiz.»

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