Mehrere Gemeinden im Kanton hätten trotz fehlender gesetzlicher Grundlage offenbar entschieden, die Ein- und Aufzonung von Bauland von der teilweisen Abtretung der Mehrwerte durch die Grundstückbesitzer abhängig zu machen, stellte Grossrat Jean-Jacques Collaud (FDP, Grolley) in einer Anfrage an den Staatsrat fest. Er wollte von der Regierung wissen, wie sie die Angelegenheit sieht. Diese hat ihre Antwort soeben bekannt gegeben.
Der Staatsrat stellt nun fest, dass aufgrund des Bundesgesetzes über die Raumplanung der Grundsatz einer Abschöpfung der durch raumplanerische Massnahmen erzielten Mehrwerte nur über die kantonale Gesetzgebung eingeführt werden kann. Diese fehle im Kanton tatsächlich. Die Gemeinden, welche von den Grundstückbesitzern eine Mehrwertabgabe verlangten, könnten sich auch nicht auf den Kantonalen Richtplan oder auf Empfehlungen des Kantons, eine aktive Bodenpolitik zu betreiben, abstützen. Nach dem Rechtsverständnis reicht das nicht, um eine Steuer zu erheben.