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Mehrere Lösungen sind möglich

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Mehrere Lösungen sind möglich

Vollständige Öffnung der Pensionskasse des Staatspersonals

Wie soll die Pensionskasse des Staatspersonals in Zukunft aussehen? Mit dieser Frage befasst sich eine Arbeitsgruppe. Dabei wird auch eine vollständige Öffnung geprüft.

Von ARTHUR ZURKINDEN

«Kann eine einzige Pensionskasse geschaffen werden, in der alle Arbeitgeber, die einen Bezug zum Staat haben, Gemeinden, Anstalten, Institutionen usw. sowie deren Personal zusammengeschlossen wären?» Mit dieser Frage gelangte Solange Berset (SP, Belfaux) in Form eines Postulates an die Freiburger Regierung.

In seiner soeben veröffentlichten Antwort gibt der Staatsrat zu verstehen, dass er laut Gesetz den Anschluss aller Arbeitnehmer von auswärtigen Institutionen bewilligen kann. Damit seien Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Einrichtungen gemeint, die gemeinnützige Aufgaben erfüllen. Der Staatsrat bestätigt auch, dass die Anzahl der Aufnahmegesuche in den letzten Jahren nach der Verschlechterung der Finanzmärkte zugenommen hat.

Arbeitsgruppe ist am Werk

Der Antwort ist weiter zu entnehmen, dass der Vorstand bereits Ende 2002 eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um eine Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals vorzubereiten. Ein erster Bericht solle Ende 2004 vorliegen. Die häufig gestellte Frage nach der vollständigen Öffnung der Pensionskasse sei jedoch noch nicht im Detail geprüft worden. Laut Staatsrat sind aber mehrere Lösungen denkbar.

Beibehaltung des Status quo

Eine erste Lösung sieht der Staatsrat in der Beibehaltung des Status quo. Dabei würde der Betrieb der Pensionskasse wie bisher weitergeführt, mit der Möglichkeit des Anschlusses für auswärtige Arbeitgeber zu den von der Pensionskasse festgelegten Bedingungen. Laut Staatsrat kommen dabei zwei Optionen in Frage.

In einer ersten würde die Kompetenz für einen Aufnahmeentscheid direkt an den Vorstand der Pensionskasse delegiert. Dabei müsste es sich aber um einen paritätisch zusammengesetzten Vorstand handeln, der so auch Gesuche ablehnen könnte.

Zweite Option:
Vollständige Öffnung

Bei der zweiten Option handelt es sich um eine vollständige Öffnung für auswärtige Arbeitgeber, die einen Bezug zum Staat haben. Erfülle ein Arbeitgeber die im Gesetz festgelegten Bedingungen, müsse er von der Pensionskasse ohne zusätzliche Bedingungen aufgenommen werden.

«Dies setzt aber voraus, dass die mit diesen Anschlüssen verbundenen Risiken nicht einfach auf die gegenwärtigen Mitglieder überwälzt werden können, deren Risikobeitrag in die Höhe schnellen könnte», schreibt der Staatsrat und macht den Grossen Rat darauf aufmerksam, dass dieser Massnahmen treffen müsste, um eine allenfalls erhebliche und sowohl nach oben als auch nach unten mögliche Fluktuation des Deckungsgrades und somit auch der Staatsgarantie aufzufangen.

«Der Staat könnte so die von ihm subventionierten Institutionen zum Anschluss an die Pensionskasse des Staatspersonals zwingen», hält er weiter fest. Als Vorteile führt er u. a. Einsparungen bei der Verwaltung und den Verbleib von Vorsorgekapital im Kanton auf.

Errichtung einer neuen Stiftung

Der Staatsrat zieht als weitere Möglichkeit die Errichtung einer neuen Stiftung in Betracht. Diese könnte alle auswärtigen Instanzen oder Arbeitgeber, die sich der gegenwärtigen Pensionskasse anschliessen möchten, unter einem Dach zusammenschliessen. Sie könnte direkt von der Pensionskasse verwaltet werden. Die neue Stiftung wäre zu 100 Prozent kapitalisiert, womit es laut Staatsrat nicht die gleichen Probleme mit der Unterdeckung gäbe, wie sie die heute angeschlossenen Institutionen kennen.

«Ein Transfer dieser angeschlossenen Institutionen zur neuen Stiftung wäre für den Staat sicher von Vorteil, da nur sein Personal bei der Pensionskasse verbleiben und sich der Deckungsfehlbetrag nur auf sein Personal beziehen würde», hält der Staatsrat fest. «Mit der Schaffung würde die Mobilität des Spital- und Pflegepersonals stark gefördert, da in diese Vorsorgeeinrichtung alle Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Kantons integriert werden könnten», schreibt der Staatsrat. «Mit der Zeit könnten sich auch viele Gemeinden dieser neuen Stiftung anschliessen», fügt er bei.

Staatsrat empfiehlt
Ja zum Postulat

Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat die Annahme des Postulates, da die verlangten Abklärungen bereits im Gange seien. Er will dem Kantonsparlament innerhalb Jahresfrist einen Bericht oder gar einen Entwurf zur Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals unterbreiten. Der Grosse Rat wird das Postulat vermutlich in der Oktober-Session behandeln.
Für Abschaffung
der Staatsgarantie

In der September-Session des Grossen Rates haben auch Alex Glardon (CVP, Cugy) und Charly Haenni (FDP, Vesin) ein Postulat betreffend Pensionskasse des Staatspersonals eingereicht. Sie stellen in der Begründung ihres Vorstosses fest, dass sich die Staatsgarantie wegen der Verschlechterung des Deckungsgrades von 220 Mio. im Jahre 1998 auf 349,5 Mio. Franken Ende 2003 erhöht hat.

Ihrer Ansicht nach versteht es der einfache Mann auf der Strasse nicht, weshalb der Staat der Pensionskasse seines Personals eine Staatsgarantie gewährt, während er an einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist, die einen von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Deckungsgrad von 100 Prozent aufweisen muss.

Die beiden Grossräte aus dem Broyebezirk möchten mit ihrem Vorstoss deshalb erreichen, dass die Pensionskasse des Staatspersonals vom Leistungs- zum Beitragsprimat wechselt, den Deckungs- grad kontinuierlich auf 100 Prozent erhöht und die Staatsgarantie abschafft. az

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