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Messerattacke: Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe und Verwahrung

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Der Staatsanwalt des Bundes hat eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren für den Täter gefordert, der im September 2020 in Morges (VD) einen Portugiesen getötet haben soll. Er betonte die «extrem schwere Schuld» des Angeklagten.

Staatsanwalt Yves Nicolet ist der Ansicht, dass die sehr schweren Taten, die nichtigen Motive und die fehlende Einsicht eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben sollten. Diese Strafe müsse jedoch aufgrund der vom psychiatrischen Gutachter attestierten mittelgradig verminderten Schuldfähigkeit gesenkt werden.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft lehnte die vom Psychiater vorgeschlagene stationäre Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung ab. Er führte mehrere Gründe an, die gegen eine solche Therapie sprechen würden: Der Angeklagte sei sich seiner Krankheit nicht bewusst und suche keine Behandlung und er ziehe das Gefängnis vor. Unter diesen Umständen könne nur die ordentliche Verwahrung die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

«Abscheulicher Egoismus»

Die Umstände und Motive der begangenen Tat sind laut Staatsanwaltschaft als Mord zu qualifizieren. Der Täter habe nicht nur die Errichtung eines Kalifats angestrebt, sondern darüber hinaus den begehrten Status eines Mudschaheddin erlangen wollen. Er sei von einem «primitiven und abscheulichen Egoismus» getrieben gewesen.

Der Angriff sei darauf ausgerichtet gewesen, Angst und Schrecken zu verbreiten. Diese Emotion sei von den Gästen und insbesondere vom Freund des Opfers heftig empfunden worden. Auch in diesem Fall seien die Straftatbestände der Drohung und der einfachen Körperverletzung erfüllt, sagte der Staatsanwalt.

Wärter mit Kugelschreiber angegriffen

Den Angriff des Angeklagten auf einen Gefängniswärter, wertet der Staatsanwalt als versuchte vorsätzliche Tötung. Die Schläge gegen einen Fedpol-Beamten seien als Bedrohung und Gewalt gegen Beamte einzustufen.

Bei dem Versuch, im April 2019 eine Tankstelle in Prilly in Brand zu setzen, sei sich der Angeklagte der Gefahr einer Explosion und erheblicher körperlicher und materieller Schäden bewusst gewesen, führte der Staatsanwalt aus. Nur seine Unkenntnis der Funktionsweise von Zapfsäulen habe zum Scheitern des Anschlags geführt. (Fall SK.2022.35)

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