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Milde Strafe in erster Instanz

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Autor: Carolin Foehr

Der ehemalige Betreiber zweier Freiburger Cabarets hat seine Angestellten zur Prostitution angestiftet und systematisch um ihren zugestandenen Lohn betrogen. Dafür hat ihn das Strafgericht Saane gestern zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 22 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Er muss zudem eine Ersatzforderung von 30000 Franken und 21000 Franken Gerichtskosten zahlen. Gleichzeitig gewährte das Gericht dem Verurteilten Schadenersatz über 6000 Franken, weil die Unschuldsvermutung vor und während des Prozesses nicht respektiert worden war.

Kein Menschenhandel

Es sei erwiesen, dass es in den Cabarets «Apollo 2000» und «Plaza» zur Prostitution gekommen sei, erklärte Gerichtspräsident Alain Gautschi in seiner Urteilsverkündung. Einen Zwang zur Prostitution habe man aber nicht feststellen können. «Selbst die Zeugen, die gegen den Angeklagten aussagten, haben erklärt, dass Sex mit den Kunden auf freiwilliger Basis passierte», so Gautschi.

Deshalb hat das Gericht auch den Anklagepunkt des Menschenhandels nicht berücksichtigt. «Es gab keine Beweise oder Indizien dafür, dass die Tänzerinnen ausgenutzt wurden», erklärte der Gerichtspräsident. Schlicht auf die ärmliche Herkunft der Frauen zu verweisen, reiche da nicht aus. Auch hätten mehrere Tänzerinnen erklärt, bereits vor ihrer Einreise in die Schweiz von den Arbeitsbedingungen gewusst zu haben. Dass der Angeklagte die Ausweise systematisch konfisziert habe, habe die Untersuchung nicht einwandfrei darlegen können. Ohne diese Beweise sei eine Verurteilung wegen Menschenhandels «offensichtlich» nicht möglich, so Alain Gautschi.

«Gezielt und arglistig»

Hingegen sah es das Gericht als erwiesen an, dass sowohl der frühere Betreiber als auch seine Geschäftspartnerin die Tänzerinnen zur Prostitution angeregt haben. Darauf liessen die klaren Regeln in Bezug auf sexuelle Handlungen, die Sicherheitsbestimmungen sowie das Zahlungsprinzip mit Champagnerflaschen schliessen. Zudem habe die Mitbetreiberin mittels Drohungen Druck auf die Tänzerinnen ausgeübt. Sie wurde deshalb zu acht Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Alain Gautschi wies auch auf die – aus seiner Sicht – harte Strafe hin. Das Gericht habe vor allem den wirtschaftlichen Nutzen berücksichtigt, den der Betreiber aus seinen Vergehen geschlagen habe. So sei die Anstiftung zur Prostitution nicht Selbstzweck gewesen, sondern ein Mittel zur Bereicherung des Unternehmens. Zudem sei er als Arbeitgeber «gezielt und arglistig» vorgegangen, um die Angestellten um ihre Sozialleistungen zu bringen.

Untersuchung boykottiert

Jean-Luc Maradan, Anwalt des Verurteilten, sagte nach der Urteilsverkündung: «Ich bin zufrieden mit der Einschätzung des Gerichts – vor allem was die Einseitigkeit der Untersuchung und die Ehrverletzung meines Mandanten angeht.» Über das hohe Strafmass und die vorgeworfene Arglistigkeit sei er jedoch erstaunt. «Wir werden die Urteilsschrift genau durchlesen», so Maradan, der einen Freispruch in allen Punkten gefordert hatte. «Einen Rekurs werden wir auf jeden Fall vorsorglich ankündigen.»

Auch Staatsanwältin Yvonne Gendre hält eine Einsprache für wahrscheinlich. Sie hatte dreieinhalb Jahre Gefängnis für den früheren Cabaret-Betreiber gefordert und sieht nicht berücksichtigte Beweise dafür, dass dieser Menschenhandel betrieben habe. «Er hat die Untersuchung boykottiert und damit in die Länge gezogen», kritisierte sie den Ex-Betreiber nach der Urteilsverkündung. Die Parteien haben nun zehn Tage Zeit, um mögliche Einsprachen anzukündigen.

Weder Zwang zur Prostitution noch Menschenhandel konnten dem Betreiber des «Plaza» und des «Apollo 2000» nachgewiesen werden.Bild Charles Ellena/a

Yvonne Gendre: «Die Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe, Gefahren aufzuzeigen»

Seit dem Ende der Untersuchung 2010 steht Staatsanwältin Yvonne Gendre wegen ihrer offensiven Kommunikation in der Kritik. Der Justizrat hat 2011 ein Disziplinarverfahren abgelehnt, sich aber auch nicht hinter Gendre gestellt.

Frau Staatsanwältin, das Gericht hat Ihnen eine einseitige und unverhältnismässige Untersuchung vorgeworfen. Ihre Reaktion?

Gerichtspräsident Alain Gautschi mag das so empfinden. Doch das ist seine persönliche Einschätzung. Ich hingegen bin sicher, dass der Angeklagte nicht verurteilt worden wäre, wenn ich die Vorfälle weniger akribisch untersucht hätte. Man sollte keine halben Sachen machen.

Der Präsident hat auch das Medienecho, das der Fall erhalten hat, kritisiert. Fühlen Sie sich nicht mitschuldig?

Nein, die Kritik betrifft mich nicht. Er sah die Unschuldsvermutung durch gewisse Medien verletzt.

Ihre eigenmächtige Pressekonferenz vom Mai 2010 sehen Sie weiter gerechtfertigt?

Auf jeden Fall. Damals war das Missbrauchsrisiko in Freiburger Cabarets noch bedeutend höher. Seitdem hat sich die Situation der Tänzerinnen zum Glück verbessert, doch man musste zuerst darauf aufmerksam machen. Die Staatsanwaltschaft hat auch die präventive Aufgabe, eine Gefahr aufzuzeigen.

Sie meinen einen Verdacht.

Einen Verdacht, der nun zur Gewissheit geworden ist.

Würden Sie heute wieder so handeln?

Ja, auf jeden Fall. Es ist wichtig, auf solche Umstände aufmerksam zu machen.

befragt von cf

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