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Minderjährige Mädchen begrapscht

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Ein 46-jähriger Mann ist gestern vom Strafgericht des Saanebezirks zu 14 Monaten Haft bedingt mit zwei Jahren Bewährung verurteilt worden. Der Mann war vom Gericht der wiederholten sexuellen Handlungen mit Minderjährigen für schuldig befunden worden. Zur auf Bewährung ausgesetzten Strafe kommt hinzu, dass er seinen beiden Opfern 2000 und 1000 Franken Genugtuung bezahlen muss. Das Gericht folgte dabei dem Antrag von Staatsanwältin Yvonne Gendre.

Opfer seit langem gekannt

Die beiden Opfer kannte der Täter bereits seit ihrer frühesten Kindheit. Die Frau des Verurteilten betreute die beiden Mädchen jeweils als Tagesmutter. Dabei hatte der Mann ein Vertrauensverhältnis zu den beiden Mädchen aufgebaut; offenbar hörte er ihnen zu, sprach viel mit ihnen und interessierte sich für ihre Hausaufgaben. Als die Mädchen älter wurden, begann der Mann jedoch, die beiden Mädchen auf eine Art zu betatschen, die eindeutig unter das Sexualstrafrecht fällt.

Über drei Jahre belästigt

Der 46-jährige Täter belästigte das ältere der beiden Opfer über drei Jahre hinweg von seinem 12. bis zum 15. Lebensjahr. Das Opfer befand sich in einer gewissen Abhängigkeit vom Täter und wurde von Schuld und Schamgefühlen geplagt. Hinzu kam, dass der 46-Jährige sich oft dann an das Mädchen heranmachte, wenn sich andere Personen in der Wohnung befanden, was es diesem zusätzlich erschwerte, sich zur Wehr zu setzen. Erst nach drei Jahren konnte es schliesslich reagieren. Dies geschah, als der Mann einmal versuchte, sich an die jüngere Schwester heranzumachen.

Diese musste in der Schule ein Formular ausfüllen, das die Frage enthielt, ob die Schüler sexuellen Belästigungen ausgesetzt seien. Die Jüngere bejahte dies, was schliesslich dazu führte, dass sich der Täter vor Gericht verantworten musste.

Der Gerichtspräsident, Nicolas Ayer, beurteilte das Verhalten des Angeklagten in dreifacher Hinsicht als verwerflich. Dies wegen der Dauer, dem jugendlichen Alter der Opfer und Häufigkeit der Übergriffe. Der Angeklagte habe eine niederträchtige Haltung gegenüber den Opfern an den Tag gelegt, so der Richter.bearbeitet von hw/FN

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