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Mindestens 40 neue Anlagen sind nötig

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Das gestern vom Bundesrat verabschiedete neue Konzept Windenergie sorgte landesweit für Diskussionen (siehe Kasten). In Freiburg stellt man sich vor allem die Frage, was dieses Konzept für die geplante Anlage auf dem Schwyberg bedeutet, die im letzten Jahr gar zum Fall für das Bundesgericht wurde (die FN berichteten).

Mit Bern in engem Kontakt

«Das neue Konzept aus Bundesbern hat auf jeden Fall Konsequenzen für uns», sagt Serge Boschung, Dienstchef des Amts für Energie bei der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion. Der Kanton werde diesen Oktober nämlich ebenfalls einen neuen Richtplan zum Thema in die Vernehmlassung schicken. Dort seien alle potenziellen neuen Standorte für Windenergieanlagen aufgeführt.

Auch dem Urteil des Bundesgerichts, das den Fall Schwyberg im vergangenen November zurück ans Freiburger Kantonsgericht wies, trage dieser Masterplan Rechnung. Das Bundesgericht habe damals gewisse Bedingungen für den Bau von Windenergieanlagen formuliert, die nun berücksichtigt würden, so Boschung. Für die weitere Planung von potenziellen Standorten stehe man zudem mit den Bundesbehörden in engem Kontakt.

Bis 600 Gigawattstunden mehr

«Ob der Schwyberg zu den definitiven Standorten für Windenergieanlagen gehören wird, kann man zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sagen», so Boschung weiter. Gemäss dem Bundesrat gehöre der Schwyberg aber zur sogenannten blauen Zone der potenziell interessanten Standorte. Insgesamt fordere der Bundesrat in seinem Konzept vom Kanton Freiburg in Sachen Windenergie zusätzliche 260 bis 600 Gigawattstunden pro Jahr. Das entspricht 260 000 bis 600 000 Megawattstunden. Dies gehe weit über die Strategie des Freiburger Staatsrats hinaus, der lediglich zusätzliche 160 Gigawattstunden jährlich vorsehe. Eines ist für Boschung aber klar: «Wir gehören laut dem Bundesrat zu den vier Kantonen mit dem grössten Potenzial für Windenergieanlagen in der ganzen Schweiz».

Zu den Vorbehalten der Landschaftsschützer sagt der Dienstchef: «Sowohl beim Konzept des Bundes als auch bei unserem Richtplan wurde allen Kriterien Rechnung getragen, so auch dem Schutz der Umwelt und der Vögel.» Es sei allerdings klar, dass man nie alle Bürger zufriedenstellen könne.

Private Finanzierung

Wie viele neue Anlagen könnte dies für den Kanton bedeuten? «Geht man von 260 Gigawattstunden jährlich aus, so wären wohl etwa 40 bis 50 neue Anlagen nötig», so Boschung. «Bei 600 Gigawattstunden mehr als 100 Anlagen.» Die Kosten für diese neuen Anlagen hätten grundsätzlich die entsprechenden privaten Investoren zu tragen. Wie hoch jene Kosten sein werden, lasse sich nicht generell sagen. Dies variiere von Anlage zu Anlage. Der neue Richtplan sehe jetzt weniger als 50 neue Anlagen vor.

Der zeitliche Horizont für die Erreichung dieser Ziele ist das Jahr 2050, und bis dahin werde die Technologie sicher auch noch Fortschritte machen., meint Boschung. Dass man auf die Energiewende hinarbeite, sei aber letztlich nicht nur eine Option, sondern nach dem Ja des Schweizer Volkes zum Energiegesetz vom 21. Mai auch eine Verpflichtung. Dies gelte nicht nur für die Wind­energie, sondern auch für andere alternative Energien wie die Wasserkraft, die Biomasse, die Geothermie oder die Solarenergie.

«Gute Nachricht für Groupe E»

Für Diskussionen sorgte das neue Konzept des Bundes gestern nicht zuletzt beim Freiburger Energieanbieter Groupe E. Für dessen Pressesprecherin Iris Mende war die Veröffentlichung des Konzepts «grundsätzlich eine gute Nachricht», denn sie schaffe eine gewisse Planungssicherheit.

Ob das Projekt Schwyberg nun realisiert werde, hängt für sie vor allem vom kantonalen Richtplan ab. Man werde sämtliche hängigen Projekte im bisherigen Rahmen weiterverfolgen. Neue, zusätzliche Projekte seien im Moment noch nicht absehbar, so Mende.

Konzept des Bundesrats

Grundsätze zum Ausbau der Windenergie

In seinem neuen Konzept Windenergie, das der Bundesrat gestern verabschiedet hat, wird festgelegt, was die Kantone bei der Planung von Windenergieanlagen berücksichtigen müssen. Zudem zeigt es auf, wo die Windenergie grosses Potenzial hat.

Mit der Energiestrategie 2050 soll die Stromproduktion aus Windenergie deutlich ausgebaut werden: auf 4,3 Terawattstunden pro Jahr. Das erfordert den Bau von 600 bis 800 zusätzlichen Windenergieanlagen oder 60 bis 80 Windpärken mit je 10 Anlagen.

Bei sorgfältiger Planung liessen sich die Auswirkungen dieser Anlagen auf die Umwelt minimieren, so der Bundesrat. Insgesamt seien die Auswirkungen aber mit jenen von Wasserkraftwerken vergleichbar. Weil Windenergieanlagen in der Schweiz 60 Prozent ihres Jahresertrags im Winter produzierten, seien sie geeignet als Ergänzung zu Wasserkraft und Solarenergie.

Wo die Anlagen gebaut werden, entscheiden die Kantone. Ihnen obliegt es, geeignete Gebiete auszuscheiden. Dabei müssen sie aber Bundesinteressen berücksichtigen, für die das neue Konzept den Rahmen definiert. So muss etwa der Schutz von Vögeln und Fledermäusen berücksichtigt werden.

Die Stiftung Landschaftsschutz begrüsst das Konzept des Bundes grundsätzlich, wie sie gestern mitteilte. Allerdings hält sie die darin enthaltenen Produktionsziele für die Kantone für falsch. Diese nähmen das Ergebnis der Interessenabwägungen zwischen Windproduktion und Landschaftsschutz in unzulässiger Weise voraus.

sda/jcg

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