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«Mir geht es um den Erhalt der Arbeitsplätze»

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«Mir geht es um den Erhalt der Arbeitsplätze»

Im Gespräch mit CSP-Grossrat Nicolas Bürgisser, Befürworter des neuen Geldspielautomaten-Gesetzes

Ein Unterstützungskomitee wirbt mit dem Motto «Arbeitsplätze erhalten» für das neue Gesetz. Die FN haben sich mit Nicolas Bürgisser, einem der vier Co-Präsidenten des Komitees, unterhalten.

Mit NICOLAS BÜRGISSER
sprach ARTHUR ZURKINDEN

Nicolas Bürgisser, weshalb setzen Sie sich als CSP-Grossrat so vehement für das neue Gesetz ein? Ihre Partei, zumindest auf kantonaler Ebene, bekämpft dieses ja.

Ich bin für das neue Gesetz aus Argumenten, die ganz im Sinne der christlich-sozialen Ethik sind. Mir geht es in erster Linie um die Erhaltung der Arbeitsplätze bei den Freiburger Automaten-Herstellern und -Betreibern Escor resp. Golden Games, Proms, Gamesmatic. Ich kenne viele Mitarbeiter sehr gut. Mit dem Verlust eines Arbeitsplatzes ist immer ein persönliches Schicksal verbunden. Es handelt sich um gute Arbeitsplätze, auch Techniker und Ingenieure sind betroffen. Das sind auch gute Steuerzahler.

Betroffen sind aber nicht nur die Arbeitsplätze dieser Firmen, betroffen ist auch die Gastronomie. Die Wirte haben mit den neuen Geldspielautomaten Einnahmenausfälle von 90 und mehr Prozent. Sie sind gezwungen zu sparen. Gespart wird dann meistens bei den Hilfskräften in der Küche und im Service. Es gibt darunter auch Hausfrauen, die darauf angewiesen sind, ihr Haushaltsbudget mit einem solchen Job etwas aufbessern zu können.

Die Gegnerschaft führt immer wieder die Spielsucht auf, um das neue Gesetz zu bekämpfen. Sie sprechen von 70 000 Spielsüchtigen in der Schweiz. Teilen Sie diese Ansicht?

Es gibt Menschen, die spielsüchtig sind, sie tun mir leid. Sie müssen sich einer Therapie unterziehen. Es sind aber vielleicht ein Prozent der Spielerinnen und Spieler, die süchtig sind. Gemäss neuem Gesetz ist eine Betriebsabgabe von zwei Promille vorgesehen, die zur Bekämpfung der Spielsucht erhoben wird. Zudem müssen die Automaten in den Gaststätten neu so aufgestellt werden, dass sie unter ständiger Kontrolle der Wirte sind, und nicht in irgendwelchen unübersichtlichen Korridoren. Sie sind verpflichtet zu intervenieren, wenn sie eine Spielsucht erkennen. Und auch das Alter ist zu kontrollieren. Jüngere als 18-Jährige dürfen nicht spielen. Spielsüchtige leben ihre Sucht dann anderswo aus, wird ihnen das Spielen irgendwo verboten oder eingeschränkt.

Zum Beispiel an den «Tactilo»-Automaten der «Loterie Romande»? Betrachten Sie diese als reine Glücksspiele, die eigentlich in den Gaststätten verboten werden müssten?

Bei den «Tactilo»-Geräten der «Loterie Romande» beträgt der maximale Einsatz fünf Franken, gewinnen kann man bis zu 10 000 Franken. Sie fallen unter das Lotterie-Gesetz, sind in meinen Augen jedoch Glücksspiele. Es hat in der Tat eine Verlagerung stattgefunden. Weil die Geschicklichkeitsautomaten nicht attraktiv sind, spielen nun viele mit diesen Automaten. Uns stört vor allem die Tatsache, dass die Gegner behaupten, dass die Spielautomaten spielsüchtig machen. Geht es aber um Spiele der «Loterie Romande», so ist diese Spielsucht kein Thema mehr. Dann stehen die Einnahmen für gemeinnützige Zwecke im Vordergrund. Beim Zahlenlotto beispielsweise kann ich über 1000 Franken einsetzen, wenn ich mit System spiele.

Der maximale Einsatz soll bei den Geschicklichkeitsautomaten von zwei auf fünf Franken, der maximale Gewinn von 50 auf unbegrenzt erhöht werden. Zudem sollen in den Spielsalons neu zehn statt nur zwei solcher Automaten erlaubt werden. Glauben Sie, dass dies entscheidend ist, um die Arbeitsplätze zu retten?

Wir wollen vor allem, dass die privaten Betreiber von Geldspielautomaten gleich lange Spiesse haben. Ich bin überzeugt, dass sie mit besseren Rahmenbedingungen eine Chance zum Überleben haben. Die Höhe des Einsatzes ist für mich nicht zentral. Ich kann mir vorstellen, dass man mit fünf Franken zum Beispiel dreimal spielen kann statt nur einmal mit zwei Franken. Viele Spielsalons werden auch nicht gleich zehn Geldspielautomaten aufstellen. Für jeden Apparat muss eine Miete bezahlt werden, entstehen Wartungskosten. Zehn Apparate sind ein maximales Angebot.

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