Zwei Autofahrer wurden gebüsst, weil sie während des Fahrens ihr Mobiltelefonbedient hatten. In Kerzerswurde im Januar ein 26-jähriger Verkehrsteilnehmer aufgegriffen, der am Lenkrad eine Kurzmitteilung verfasste. Diese Strafhandlung gab er zu, und er bestätigte, dass er dies nicht zum ersten Mal getan habe. Da er durch die Nebenbeschäftigung die Regeln der Strassenverkehrsordnung grob verletzt hatte, wurde er im Mai von der Freiburger Staatsanwaltschaft schuldig gesprochenund mittels Strafbefehl zueiner Busse von 300 Franken verurteilt. Insgesamt musste er für Gebühren, Dossierkosten und Auslagen 645 Franken bezahlen. Ausserdem muss ermit zwei Jahren Bewährung 20 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.
Ebenfalls im Januar hatte eine 27-jährige Lenkerin während des Fahrens auf der Glanestrasse in Freiburg telefoniert. Im Polizeibericht warvermerkt, dass sie dadurchkeine anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebrach habe. Die Autofahrerin wurde von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl im Mai schuldig gesprochen, eine Tätigkeit neben dem Fahren ausgeübt zu haben. Sie wurde zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Zusammen mit Gebühren, Dossierkosten und Auslagen musste sie 345 Franken bezahlen. ea