Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Mit einer Sanktion in die Arbeitslosigkeit

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Maurer leistet Temporäreinsätze. Im November nehmen diese Einsätze ein Ende, für den kommenden März hat er aber eine Zusage für eine Stelle. Als sich der Maurer nach seinem letzten Einsatz arbeitslos meldet, erlebt er eine Überraschung: Er erhält für 14  Tage keine Arbeitslosenentschädigung, weil er sich nicht bereits vorher für weitere Stellen beworben hatte.

Solche Fälle kommen immer häufiger vor, informierte das Freiburger Amt für den Arbeitsmarkt gestern an einer Medienkonferenz. Grundlage für die Praxis ist das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Sanktionen vorsieht, wenn Stellensuchende ihren Pflichten nicht nachkommen. Und diese Pflichten beginnen bereits, bevor die eigentliche Arbeitslosigkeit beginnt. Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bis zu 60 Tage gestrichen werden.

Ein Grund: Temporärarbeit

Gemäss Dienstchef Charles de Reyff hat das Amt für den Arbeitsmarkt 2018 rund 4500 Sanktionen ausgesprochen. «Und der Trend zeigt weiter nach oben», so de Reyff. Im Jahr 2012 habe das Amt pro Monat rund 70 Sanktionen wegen fehlender oder ungenügender Arbeitsbemühungen verhängt, heute seien es 120.

«Die Zunahme ist im Wesentlichen auf die steigende Zahl der Arbeitslosen zurückzuführen», so der Dienstchef. Ein Grund sei auch in der Zunahme der Temporärarbeit zu finden. Diese habe im Kanton Freiburg von 2005 bis 2017 um 92 Prozent zugenommen.

Die Zahl der Sanktionen steige zwar, aber die Quote pro 100 Stellensuchende sei leicht rückläufig. Wie de Reyff festhielt, liege sie bei 4,8 Prozent pro 100 Fällen, was deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt von 7,2  Prozent liege.

Er betonte aber auch, dass Freiburg nicht weniger streng als andere Kantone urteile. Schliesslich liege der Praxis die Bundesgesetzgebung und eine Rechtssprechung durch das Bundesgericht zugrunde.

Vielmehr prüfe in Freiburg wie in den meisten Westschweizer Kantonen der juristische Dienst des Amts einen Fall, bevor Sanktionen ausgesprochen werden. Anders als in den meisten Deutschschweizer Kantonen werde in Freiburg eine stellensuchende Person erst angehört, und sie kann Argumente gegen eine Sanktion vorbringen. Erst danach entscheidet das Amt.

Dieses hatte bereits vor ein paar Jahren eine Sensibilisierungsaktion zur Thematik durchgeführt. Aber nicht mit dem erhofften Erfolg. Nun startet das Amt eine erneute Kampagne. «Wir wollen die Sanktionen reduzieren, damit wir mehr Zeit mit unserer Kernaufgabe, der Betreuung von Arbeitslosen, verbringen können», sagt de Reyff.

Um Sanktionen zu vermeiden, gelte es, umgehend mit der Stellensuche zu beginnen, wenn die Arbeitslosigkeit bekannt ist. Das heisst ab Kenntnisnahme der Kündigung oder während der letzten drei Monate eines Arbeitsverhältnisses. Nach einem Studium ist es bei Kenntnisnahme der Prüfungsergebnisse, bei einer Geburt nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs. In der Regel werden zwei bis drei Bewerbungen pro Woche erwartet.

Mehr Infos auf der Website des Amts.

Standardprofile

Vier Kategorien sind am häufigsten betroffen

Viele Stellensuchende sind schlecht über die Arbeitslosenversicherung orientiert, dazu verschärfen schlechte Sprachkenntnisse das Problem oft noch. Das Amt für den Arbeitsmarkt erwähnt vier Profile, die besonders oft betroffen seien. Temporärarbeiter: Sie sind oft in prekären Arbeitsverhältnissen angestellt und wissen nicht, dass sie auch zwischen Einsätzen eine Stelle suchen müssen, bevor sie sich beim RAV melden. Studierende: Sie haben ihre Ausbildung abgeschlossen, geniessen erst den Sommer gehen vielleicht auf Reisen, ohne in dieser Zeit nach einer Stelle zu suchen. Entlassene: Sie warten nach einer Kündigung noch zu und beginnen mit der Stellensuche, nachdem sie sich arbeitslos gemeldet haben. Mütter: Sie kümmern sich um das Neugeborene und suchen nach dem Mutterschaftsurlaub nicht gleich eine Stelle, bevor sie sich arbeitslos melden.

uh

 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema