Mit ihrem Vorstoss forderte die SP-Grossrätin Antoinette Romanens aus Châtel-St-Denis den Staatsrat auf, Massnahmen aufzuzeigen, welche es ausgesteuerten Arbeitslosen ermöglichen, ein Leben in einem sozioökonomisch würdigen Umfeld zu führen. Zudem sollten diese Massnahmen rasch umgesetzt werden.
In seiner Antwort kommt der Staatsrat zum Schluss, dass die Forderungen von Antoinette Romanens bereits erfüllt sind. So erinnert er daran, dass der Grosse Rat im vergangenen Mai das Gesetz über die Beschäftigung und Arbeitslosenhilfe revidiert hat. Demnach können ausgesteuerte Arbeitslose nach Ablauf der Rahmenfrist des Bundes (400 Taggelder) sofort kantonale Massnahmen beantragen. Dennoch wäre es nach Ansicht des Staatsrates nützlich, dass Angebot für Stellensuchende zu überprüfen.
Im Weiteren weist der Staatsrat darauf hin, dass die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport eine Arbeitsgruppe für die Anerkennung erworbener Kenntnisse eingesetzt hat. Auch gibt er zu verstehen, dass Arbeitslose, die wegen Arbeitsverweigerung sanktioniert worden sind, dennoch kantonale Massnahmen beanspruchen können.