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Mit System und Vorsatz

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Mit System und Vorsatz

Betrug, Urkundenfälschung, Veruntreuung

Er hat fiktive Rechnungen ausgestellt und liess sich Beträge zum Teil doppelt auszahlen. Das Strafgericht des Sensebezirks verurteilte gestern einen 50-jährigen Mann zu zwölf Monaten bedingt auf zwei Jahre.

Von ANTON JUNGO

Das Gericht, unter dem Präsidium von Gerichtspräsident Reinold Raemy, befand den 50-jährigen Informatiker der mehrfachen Urkundenfälschung, der mehrfachen Veruntreuung, des mehrfachen Betrugs und des mehrfachen Betrugsversuchs für schuldig. Das Gericht anerkannte teilweise auch die Zivilbegehren zweier geschädigter Firmen. Der Verurteilte muss zudem die Gerichtskosten von 3000 Franken übernehmen. Das Gericht folgte bei seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Substitutin der Staatsanwältin, Gabriele Berger.

Der Informatiker A hatte seit Anfang der Neunzigerjahre eine eigene Informatikfirma mit Sitz im unteren Sensebezirk. 1998 war die AG in Konkurs gegangen. Ab 1999 führte er seinen Betrieb, mit Sitz im Seebezirk, als GmbH weiter. Im Vorarlberg hatte er eine Tochterfirma.

A betreute für die Firma CD während rund zehn Jahren den EDV-Bereich. Als 2001 die Buchhalterin CD verliess, machte diese ihm das Angebot, für eine Übergangszeit die Buchhaltung zu führen. A hatte das Recht zu Lasten des Firmenkontos Zahlungsaufträge auszuführen. Er war auch im Besitz der zwei dazu notwendigen Passwörter.

Fiktive Rechnungen

Schon bald stellten die Verantwortlichen der Firma CD fest, dass die Buchhaltung in Unordnung war und Belege für Buchungen fehlten. Zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 30. Juni 2002 hatte A an seine eigene Firma Gelder im Betrag von über 104 000 Franken überwiesen. Zum Teil handelte es sich um Rechnungen für Leistungen, die nicht erbracht worden waren. Er ging aber auch sehr grosszügig mit der Auszahlung seines eigenen Lohnes um.

A arbeitete auch mit einer Inkassofirma zusammen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit bevorschusste diese Forderungen, welche die Firma von A gegenüber Dritten hatte. A arbeitete dabei mit Borderaux mit fiktiven Rechnungen. Der von der Inkassofirma bevorschusste Betrag belief sich schliesslich auf rund 77 000 Franken.

A verstrickte sich bei der gestrigen Befragung durch Gerichtspräsident Reinold Raemy in Widersprüche, was die fiktiven Rechnungen betrifft. Er bestritt nicht, dass er solche Rechnungen ausgestellt hatte. Er wies aber gleichzeitig darauf hin, dass er diese nicht wissentlich und willentlich ausgestellt habe. «Irgendeine Leistung war immer da», meinte er und betonte, dass ihm die ganze Buchhaltung über den Kopf gewachsen sei. Er versuchte die Schuld für die fiktive Rechnungstellung aber auch auf eine Mitarbeiterin abzuschieben. Er habe oft Rechnungen unterschrieben, ohne ihre Richtigkeit zu prüfen. Doppelt ausgestellte Rechnungen begründete er teils mit Computer-Abstürzen. Nur nach mehrmaligem Nachfragen mochte er auch zugeben, dass seine Firma zeitweise in finanziellen Engpässen gesteckt hatte.

Vorsätzlich und arglistig

Gabriele Berger, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, sah es als erwiesen an, dass A vorsätzlich und arglistig gehandelt hatte. Seine Handlungen – Urkundenfälschung, Veruntreuung, Betrug und versuchter Betrug – seien in der Absicht geschehen, sich zu bereichern und seine Firma zu retten. Als strafverschärfend komme hinzu, dass er weder Einsicht noch Reue zeige.

Die Anwälte der beiden geschädigten Firmen folgten in ihrer Argumentation jener der Staatsanwaltschaft. «A hat die Firma mit Absicht, System und Vorsatz geschädigt», betonte Rudolf Meier, Anwalt der Firma CD. Wenn A vor Gericht versuche, sich als nachlässig und chaotisch zu bezeichnen, so seien dies reine Schutzbehauptungen, doppelte Thomas Gross, Anwalt der Inkassofirma nach.

Verteidiger Hugo Feuz hingegen hielt die Beurteilung seines Mandanten durch die Staatsanwaltschaft für eine «abenteuerliche Konstruktion». Während 19 Jahren sei A erfolgreich im EDV-Geschäft tätig gewesen. «Mein Mandant ist vielleicht ein schlechter Unternehmensführer, aber sicher kein Betrüger und Veruntreuer», meinte er und plädierte auf Freispruch.

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