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Mitarbeiter des Spitals in Payerne protestieren

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Rund 70 Angestellte des Interkantonalen Spitals der Broye (HIB) in Payerne und Gewerkschaftsvertreter haben sich gestern Mittag vor dessen Haupteingang versammelt und ihren Unmut über die Spitalleitung kundgetan. Sie beklagten sich über die Gesprächsverweigerung der Direktion bei den Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). «Nun sehen wir keine andere Möglichkeit mehr als diese Protestaktion, um uns Gehör zu verschaffen», sagte Catherine Friedli von der Gewerkschaft Verband des Personals der öffentlichen Dienste (VPOD).

Beide Seiten – Personalvertreter und Gewerkschaften sowie die Spitaldirektion – sind sich einig, dass der Waadtländer GAV für das Gesundheitswesen zur Anwendung kommen soll. Strittig sind der Zeitpunkt der Einführung und die später folgenden Verhandlungsschritte. Die Personalvertreter forderten gestern vor dem Spital, den GAV rückwirkend auf den 1. Juli anzuwenden. Am Nachmittag trat dann die Präsidentin des Aufsichtsrats Susan Elbourne Rebet vor die Medien und stellte die Position der Spitalleitung vor. Diese lehnt die rückwirkende Anwendung des GAV ab. Denn eine Vorlaufzeit von zwei Monaten sei nötig, um die Personalpläne an die neuen Regelungen anzupassen.

Gegenseitige Schuldzuweisung

Eine dauerhafte Übernahme des Waadtländer GAV, wie es sich die Direktion wünscht, lehnen die Personalvertreter ab. Dieser umfasse zwar über 20 000 Angestellte des Gesundheitswesens – von Spitälern bis zu Pflegeheimen –, allerdings seien deren Interessen und Bedürfnisse zu unterschiedlich. Rebet dagegen hebt die kantonale Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen durch die Anwendung des Waadtländer GAVs hervor.

Die Personalvertreter fordern, dass sechs Monate später die gleichen Arbeitsbedingungen wie im Interkantonalen Spital von Waadt und Wallis in Rennaz gelten sollen. Rebet zeigt sich bereit für weitere Gespräche mit den Gewerkschaften: «Mit dem Waadtländer GAV wäre ein erster Schritt gemacht. Danach sind wir offen für andere Verbesserungen.»

Aufgrund einer interkantonalen Vereinbarung ist das Spital verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in einem GAV zu regeln. Gestern machten sich Spitalleitung und Personalvertretung gegenseitig dafür verantwortlich, dass eine Einigung bislang nicht möglich war.

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