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Mittelstand entlasten und Wirtschaft ankurbeln

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Mittelstand entlasten und Wirtschaft ankurbeln

Ein Freiburger Ja-Komitee wirbt für die Annahme des Steuerpakets

Das Steuerpaket entlastet die Familien und besonders den Mittelstand, trägt zum wirtschaftlichen Aufschwung bei und fördert den Erwerb von Wohneigentum. Mit diesen Argumenten wirbt ein Ja-Komitee für das Steuerpaket.

Von ARTHUR ZURKINDEN

«Zwischen 1990 und 2003 haben die Steuereinnahmen der Kantone und der Gemeinden um 50 Prozent zugenommen. Die Erträge aus Gebühren und Abgaben sind gar um 70 Prozent gestiegen, was jährlichen Mehreinnahmen von 48 Milliarden Franken entspricht.» Mit diesen Argumenten verteidigte SVP-Nationalrat Jean-François Rime als Co-Präsident des Freiburger Ja-Komitees am Freitag das Steuerpaket. Argumente der Gegner, wonach Freiburg durch das Steuerpaket jährlich 56,8 Mio. Franken Mindereinnahmen zu verkraften habe, liess er nicht gelten. «Der neue Finanzausgleich des Bundes wird dem Kanton Freiburg Mehreinnahmen von 27,5 Mio. Franken bescheren. Und die Erträge aus dem überschüssigen Gold der Nationalbank werden für Freiburg zusätzlich zwischen 22,2 und 53,2 Millionen ausmachen, je nachdem, ob den Kantonen ein oder zwei Drittel zufallen werden», hielt Rime weiter fest.

Inakzeptable Haltung
des Staatsrates

An der Pressekonferenz warf der SVP-Nationalrat dem Freiburger Staatsrat ein inakzeptables Verhalten in dieser Kampagne vor. «Wir hätten das Recht zu erwarten, dass er sich nicht an dieser Debatte beteiligt. Immerhin hat es der Grosse Rat mit 66 zu 49 Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt, auf das Referendum gegen das Steuerpaket einzutreten», fuhr er fort und erinnerte daran, dass auch der Freiburger Mittelstand vom Steuerpaket profitieren werde und dass die Steuern des Kantons Freiburg 137 Prozent des Schweizer Durchschnitts entsprechen.

Der Düdinger CVP-Grossrat und Co-Präsident Markus Bapst möchte mit dem Steuerpaket vor allem die Ungerechtigkeiten ausmerzen, die heute bei der Besteuerung der Ehe- und Konkubinatspaare besteht, zumindest auf Bundesebene und in gewissen Kantonen. So rechnete er vor, dass heute ein kinderloses Paar mit einem Einkommen von je 60 000 Franken 1200 Franken oder 2200 Franken an direkter Bundessteuer bezahlt, je nachdem, ob es verheiratet ist oder nicht. «Im Moment der Heirat verdoppelt sich für dieses Paar die Bundessteuer», gab er zu bedenken.

Höhere Abzüge

Bapst wies ebenfalls auf die Erhöhung der Kinderabzüge (von 5600 auf 9300 Franken), auf die Abzüge für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung (7000 Franken), auf den Abzug für Alleinerziehende (max. 5500 Franken) und auf den Haushaltsabzug für Alleinstehende von insgesamt 11 000 Franken hin. «In Zukunft wird jede dritte Familie keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen müssen, bei den Einelternfamilien ist es sogar jede zweite», betonte er.

Weil Freiburg schon ein Teilsplitting eingeführt hat und auch Kinder- und Betreuungsabzüge kennt, wird sich das Steuerpaket bezüglich Familienbesteuerung nicht auf das kantonale Steuergesetz auswirken. Bapst verheimlichte auch nicht, dass Freiburg wegen des Familienteils des Steuerpakets ab 2005 mit Mindereinnahmen von jährlich 15 Mio. Franken rechnen müsse. «Dies entspricht einem Anteil von zwei Prozent am Steuerertrag von rund 800 Mio. Franken für das Jahr 2003», relativierte er diesen Ertragsausfall.

Wohneigentum fördern

Die ehemalige FDP-Präsidentin und Grossrätin Claudia Cotting ist überzeugt, dass das Steuerpaket den Erwerb von Wohneigentum fördern wird. Sie wies auf den Systemwechsel in der Besteuerung des Eigenmietwertes hin, der künftig nicht mehr besteuert werden müsse. «Im Gegenzug kann der Zins der Hypothekarschuld nicht mehr abgezogen werden», hielt sie fest, machte aber auf die Ausnahme aufmerksam, die für jene gilt, die erstmals Wohneigentum erwerben. Sie könnten während fünf Jahren maximal 15 000 Franken (verheiratet) resp. 7500 Franken (alleinstehend) pro Jahr an Schuldzinsen abziehen. Und in der Folge würde dieser Abzug alljährlich um 20 Prozent gekürzt.

Neu können nur die Unterhaltskosten, die jährlich 4000 Franken überschreiten, abgezogen werden, dafür unbegrenzt. «Diese Massnahme soll die Besitzer ermutigen, die von ihnen genutzten Wohnräume gut instand zuhalten», führte sie aus und wies weiter auf das Bausparen hin, das künftig steuerlich begünstigt würde. Während zehn Jahren könnten so die künftigen Bauherren jährlich maximal 24 000 Franken (verheiratet) resp. 12 000 Franken (alleinstehend) von der Steuer abziehen, werden diese Beträge tatsächlich für den Erwerb von Wohneigentum auf die Seite gelegt.
Laut Claudia Cotting hat der Systemwechsel, den die Kantone ab 2009 zu übernehmen haben, ebenfalls den Vorteil, dass nicht mehr so komplizierte Formulare für die Berechnung des Eigenmietwerts ausgefüllt werden müssten.

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