Eine bedingte Haftstrafe von 17 Monaten sowie eine Busse von 6000 Franken: So lautet das Strafmass, welches das Strafgericht des Sensebezirks gestern gegen einen 57-jährigen Mann ausgesprochen hat. Dieser ist wegen mehrfacher qualifizierter grober Verletzung von Verkehrsregeln verurteilt worden, weil er im Herbst 2015 zwischen Niedermuhren und Heitenried auf seinem Töff drei Mal hintereinander mit massiv überhöhter Geschwindigkeit durch eine Radarfalle gerast war. Das Gericht folgt damit weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine 20-monatige Freiheitsstrafe gefordert hatte (siehe FN vom Mittwoch).
Im Prozess hatte der Mann erklärt, dass er an jenem Tag nicht gefahren sei. Wer das Delikt auf seinem Töff verübt hatte, wollte er nicht preisgeben. «Wenn sich ein Halter auf das Aussageverweigerungsrecht beruft oder die Möglichkeit ins Spiel bringt, nicht gefahren zu sein, hindert dies das Gericht nicht daran, eine Täterschaft anzunehmen», schreibt das Bezirksgericht in seiner Begründung und stützt sich damit auf Bundesgerichtsentscheide.