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Murten kämpft um verdichtetes Bauen

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Der Murtner Gemeinderat ist mehrheitlich zufrieden mit dem Gutachten des Kantons zur Schlussprüfung seiner Ortsplanungsrevision. In seiner Stellungnahme äussert er sich zum verdichteten Bauen und zum Ortsbildschutz. Allgemein hofft der Gemeinderat auf eine «zeitnahe Genehmigung» mit Auflagen.

2016 hatte die Gemeinde Murten ihre Ortsplanungsrevision der Sektoren Murten und Büchslen ein erstes Mal und nach Einsprachen ein zweites Mal öffentlich aufgelegt. Kürzlich hat die kantonale Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt das Gutachten zur Schlussprüfung im Amtsblatt publiziert und während 30 Tagen rechtliches Gehör gewährt: Sie sprach darin grundsätzlich ihre Zustimmung aus, erwähnte jedoch in ihrem Schreiben auch Punkte, die sie in einem Entscheid nicht zu genehmigen beabsichtigt.

Am Freitag hat der Gemeinderat dem Kanton fristgerecht seine Stellungnahme verschickt. Nun obliegt es der kantonalen Direktion, die eingegangenen Argumente zu prüfen und einen Schlussentscheid zu fällen.

Änderungen wegen Gesetzesänderungen

«Grundsätzlich sind wir zufrieden mit der Antwort des Kantons», sagt die zuständige Gemeinderätin Julia Senti (SP):

Es geht vorwärts mit der Ortsplanungsrevision. Sie könnte zeitnah genehmigt werden, wenn auch mit gewissen Auflagen.

Allgemein hielten sich die Anmerkungen des Kantons und die von ihm verlangten Änderungen im Rahmen, so Senti. «Gewisse Änderungen sind auf gesetzliche Änderungen seit dem Einreichen des Dossiers und auf das Inkrafttreten des kantonalen Richtplans zurückzuführen.» 

Ein Punkt, bei dem die Ansichten des Kantons und der Gemeinde noch auseinandergehen, sind die Verdichtungsvorhaben. Gemäss dem Bund und auch dem kantonalen Richtplan sind neue Bauzonen oder solche mit einer höheren Ausnützungsziffer nur möglich, wenn sie in einer bestimmten Erschliessungsgüteklasse liegen.

Konkret bedeutet das, dass ein guter Anschluss an den öffentlichen Verkehr gewährleistet sein muss. Möglichkeiten für neues Bauland oder verdichtetes Bauland sind nur bis zu einer Erschliessungsgüteklasse C mit einem Abstand von rund 650 Metern bis zum nächsten ÖV-Anschluss und bei einer gewissen ÖV-Frequenz möglich.

«Spielraum ist vorhanden»

So kann insbesondere der Ortsteil Büchslen nicht wie im Ortsplanungsdossier vorgesehen aufgewertet werden. Mit den neuen Grundlagen gebe es «keine Chance», daran etwas zu ändern, so Bauverwalter Stefan Portmann. Diese Gebiete sollen somit in der ursprünglichen Dichte bleiben.

Etwas anders schätzt die Gemeinde Murten die Situation bei einigen Gebieten ein, die knapp ausserhalb der Erschliessungsgüteklasse C liegen, die aber aus Sicht der Gemeinde dennoch ein Verdichtungspotenzial aufweisen und gut erschlossen sind.

Beispiele dafür sind die Quartiere Merlachfeld und Schützenmatt, die beide etwas weiter als 650 Meter vom Bahnhof entfernt sind und demzufolge bei strikter Auslegung nicht mehr verdichtet werden dürften. «Von dort kann der Bahnhof per Velo oder zu Fuss einfach erreicht werden, wozu auch das flache Terrain beiträgt», so Julia Senti. Bauverwalter Stefan Portmann ergänzt:

Es gibt für solche Gebiete durchaus Spielraum. Das ist auch im kantonalen Richtplan so vorgesehen. Mit geeigneten Massnahmen sollten da Verdichtungen möglich sein.

In seiner Stellungnahme hebt der Gemeinderat diese Argumente für die vorgesehene Verdichtung auch hervor. 

50 umstrittene Schutzobjekte

Ein anderer kritischer Punkt im Gutachten zur Schlussprüfung des Kantons ist die Unterschutzstellung von Einzelobjekten sowie der Ortsbildschutz. Der Gemeinderat verweist in der jetzigen Stellungnahme auf seine Auflistung der Objekte anlässlich der zweiten Auflage zur Ortsplanung.

In der Antwort des Kantons verlangt dieser aber basierend auf ein Gutachten des Kulturgüteramts zusätzliche höhere Schutzzonen oder verstärkte Schutzanforderungen für diverse Objekte. «Es stellt sich die Frage, ob dies gerechtfertigt ist», so Gemeinderätin Senti.

«Wir schlagen vor, gewisse Objekte von der Liste zu nehmen und damit eine Unterschutzstellung zu verhindern oder sie in den bisherigen tieferen Schutzzonen zu belassen. Trotz mehrerer gemeinsamer Rundgänge fanden wir keinen Kompromiss: Das Kulturgüteramt hält an seiner Liste fest.» Wie Bauverwalter Stefan Portmann präzisiert, geht es dabei nicht um die Kernzone mit der Altstadt, sondern um insgesamt 50 Objekte, die über das ganze Gemeindegebiet und den Ortsteil Büchslen verteilt sind.»

Private können sich wehren

«Wir wollen Konsistenz und suchen nochmals den Austausch mit dem Kulturgüteramt. Beim Entscheid zur Schlussprüfung steht es dann aber jedem Grundeigentümer frei, gegen die Einteilung des Kantons vorzugehen», erläutert Gemeinderätin Senti.

Mit Ablauf der Frist zum rechtlichen Gehör liegt der Ball nun wieder beim Kanton. Von diesem erwartet die Gemeinde so schnell wie möglich einen Entscheid. «Die Ortsplanung kann dann unter Auflagen genehmigt werden», erklärt Senti. «Das streben wir an.» Anpassungen und Änderungen, die nicht genehmigt werden, muss die Gemeinde nochmals öffentlich auflegen.

Fleur de Morat

Freude über Wende bei Fleur de Morat

Im Gesamtgutachten zur Murtner Ortsplanungsrevision hat die kantonale Bau- und Raumplanungsdirektion auch festgehalten, dass das Gebiet Prehl-Meyland in der Bauzone belassen werden soll. Entgegen eines Gutachtens zweier eidgenössischer Kommissionen halten das kantonale Kulturgüteramt und die Direktion diesen Perimeter grundsätzlich für bebaubar. In einer Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz und verdichtetem Bauen kam der Kanton zum Schluss, dass ein Immobilienprojekt wie Fleur de Morat mit gewissen Anpassungen möglich sein sollte. 

Der Gemeinderat Murten habe dies erfreut zur Kenntnis genommen, schreibt er in einer Medienmitteilung. Die formulierten Bedingungen des Kantons seien für den Gemeinderat grossmehrheitlich nachvollziehbar und würden dazu beitragen, eine gut eingebettete Überbauung zu realisieren.

Einzelheiten zur verlangten Redimensionierung des Projekts waren weder von den kantonalen noch von den kommunalen Behörden zu erfahren. «Wie die Redimensionierung aussieht, ist nicht Bestandteil des Ortsplans», so Bauverwalter Stefan Portmann. «Aber im verlangten Detailbebauungsplan muss die verträgliche Bebauung unter Berücksichtigung des Heimatschutzes definiert werden.» Julia Senti ergänzt: «Der Detailbebauungsplan ist ein qualitätssicherndes Element, und wir sind froh, dass der Kanton damit eine Bebauung möglich macht.»

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