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Muss das Gericht in Ausstand treten?

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Brisantes Protokoll sorgt beim CannaBioland-Prozess für Aufregung

Auch am dritten Verhandlungstag im CannaBioland-Prozess wurde es nicht langweilig. Im Zentrum des Interesses war ein Protokoll der Gerichtspräsidentenkonferenz vom 14. Mai 1997. An dieser Sitzung haben verschiedene Gerichtspräsidenten, Mitglieder des Kantonsgerichts, Untersuchungsrichter, Vertreter der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft über den Fall CannaBioland diskutiert und dabei festgelegt, welche Hanfsorten inskünftig als legal bzw. illegal gelten sollen. Diese Absprache wurde drei Wochen vor dem 4. Juni gemacht – dem Tag, an dem in Litzistorf eine Razzia durchgeführt wurde. Solche Absprachen sind aber nicht zulässig, weil sie die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts gefährden und die Gewaltentrennung nicht gewährleistet ist. Rechtsanwalt Markus Meuwly verlangte deshalb, dass das gesamte Strafgericht Sense in Ausstand treten soll. Ein Sondergericht wird am Montag über diesen Antrag entscheiden.

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