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Mutmasslicher Täter vor Gericht

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Bei dem Streit zwischen Jugendlichen starb am 14. Juni 2003 ein 16-Jähriger. Der mutmassliche Täter hatte sich nach der Messerstecherei der Polizei gestellt. Dort gab er zu Protokoll, dass zwei andere Jugendliche seine Freundin angegriffen hätten, was schliesslich zum Streit führte. Das Opfer erlitt vier Messerstiche.

Emotionale Angelegenheit

Die Gerichtsverhandlung verlief zum Teil sehr emotional. Die Mutter des Opfers sagte unter Tränen, sie wünsche niemandem, so etwas durchmachen zu müssen. Der Vater des Opfers verliess nach einer Zurechtweisung durch den Richter freiwillig den Saal.

Der Angeklagte machte einen gefassten Eindruck. Er muss sich unter anderem auch wegen Körperverletzung und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Der psychiatrische Gutachter kam zum Schluss, dass das Rückfallrisiko beim Angeklagten hoch sei. Zum anderen attestierte er dem jungen Mann eine verminderte Zurechnungsfähigkeit von maximal 15 Prozent. Der Verteidiger fand diese Punkte widersprüchlich.
Die Plädoyers und das Urteil sind auf Freitag angesetzt.

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