Nach 22 Uhr
Gemäss Untersuchungsrichter Jean-Frédéric Schmutz muss der Sprung von der Grandfey-Brücke erst im Zeitraum zwischen Sonntag 22 Uhr und Montagmorgen geschehen sein. Wie der Mann mit seiner Tochter dorthin gekommen war und wie es sich vor Ort abgespielt hatte, werde aber weiterhin untersucht. Bis Dienstagabend wurden keine weiteren Informationen abgegeben. chs