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Nach der Meinung eines Pensionskassen-Experten haben die Verantwortlichen Zahlen verwechselt

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Autor: Carolin Foehr

Der heutige Freiburger Stadtammann und ehemalige Finanzdirektor Pierre-Alain Clément (SP) sowie zwei Mitarbeiter der städtischen Finanzdirektion sollen zwischen 2000 und 2003 wissentlich falsche Garantiebeträge zugunsten der Pensionskasse angegeben haben. Sie müssen sich seit gestern wegen Urkundenfälschung verantworten.

Denn die Stadt Freiburg ist verpflichtet, ihrer Pensionskasse den fehlenden Betrag an Rentengeldern zu ersetzen, käme es zu einer plötzlichen Auflösung der Kasse (siehe Kasten). Diesen meist rein theoretischen Betrag muss die Finanzdirektion in ihrem Budgetvorschlag ausweisen – was sie zwischen 1995 und 1999 überhaupt nicht getan hatte.

Erste Scharmützel

Der Prozess startete am Montag mit kleinen Scharmützeln weit weg von den eigentlichen Fronten. Die Verteidigung liess es sich nicht nehmen, die Überweisungsverfügung von Untersuchungsrichter Olivier Thormann als «unsachlich und unlauter» zu torpedieren und eine neue Verfügung zu verlangen.

Thormann hatte in dem Bericht detailliert argumentiert, wann, wie und warum die drei Angeklagten die Garantiebeträge zu tief angesetzt hatten (siehe FN vom Samstag).

Staatsanwalt Fabien Gasser verwies hingegen auf den bereits 2008 gefällten Entscheid des Bundesgerichts, welches die Untersuchung von Thormann als neutral erklärte und das Ausstandsgesuch der Angeklagten abgelehnt hatte.

Die Verteidigung forderte zudem, die Protokolle der Finanz- und Untersuchungskommission des Generalrates von 2005 und 2006 nicht im Prozess zu berücksichtigen. Das Parlament habe ohne Rechtsbasis gehandelt, ihre Mandanten seien unter Druck gesetzt worden.

«Die Angeklagten haben spontan und ohne weiteres Auskunft gegeben», konterte Fabien Gasser, indem er aus ebendiesen Protokollen zitierte. Die heutigen Angeklagten seien auch darauf hingewiesen worden, dass die Gespräche auf Tonband aufgenommen würden. Von «Druckmittel» könne also keine Rede sein.

Polizeirichter Nicolas Ayer wies alle Anträge der Verteidigung zurück.

Angaben verwechselt

Hingegen nutzte Ayer den ersten Prozesstag, um Definitionen, Kompetenzen und Abläufe von Pensionskasse, Finanzdirektion und deren Verantwortlichen klarzustellen. Der frühere Aktuar und Mitautor des Berichts über die freiburgische Pensionskasse 2004, Meinrad Pittet, trat dabei als Zeuge auf. In seinem Vortrag beleuchtete der Experte öffentlicher Pensionskassen die komplexe Finanzierung der Einrichtung.

Er sagte auch, seiner Meinung nach hätten sowohl die politischen wie die administrativen Verantwortlichen den ganzheitlichen Deckungsgrad mit jenem der laufenden Renten verwechselt. Ersteren erhält man, indem man den Betrag der laufenden Renten zu den künftigen hinzuzählt und mit dem Vermögen vergleicht.

Aus den Anhörungen der Angeklagten ging weiter hervor, dass sie zwischen 2000 und 2003 teilweise nicht über die nötige fachliche Kompetenz verfügten, um die finanzielle Situation der Kasse abschätzen zu können. «Ich habe erst nach und nach verstanden, wie die Finanzierung genau funktioniert», erklärte etwa der damalige Leiter der Buchhaltung.

Noch kein Urteil

Der Prozess wird heute Dienstag weitergeführt. Für kommende Woche rechnet Polizeirichter Nicolas Ayer mit den Plädoyers, das Urteil fällt er allerdings erst später.

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