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Nach drei Amtszeiten in der Kommission ist Schluss

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Der Staatsrat will die Rahmenbedingungen für den Einsitz in verschiedenen staatlichen Kommissionen ändern und neuen gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Dafür hat er dem Grossen Rat einen Entwurf für neue Vorgaben eingereicht. Hintergrund der Änderungen ist gemäss der Botschaft eine Neuregelung der Amtsdauer in öffentlichen Nebenämtern. Bisher aufgelaufene Anpassungen in einigen Vorschriften werden auf alle Direktionen ausgeweitet.

Konkret betreffen die neuen Bestimmungen unterschiedliche staatliche Organe wie zum Beispiel die Fachprüfungskommission für die öffentlichen Gaststätten, welche der Direktion für Sicherheit und Justiz angegliedert ist, oder die Verwaltungsräte öffentlich-rechtlicher Anstalten wie des Amtes für Strassen und Schifffahrt oder des Lehrmittelverlages.

Das Gesetz beschränkt die Zahl der erlaubten Mandate auf drei pro Person, wie der Staatsrat ausführt. Im Gegenzug verlängert der Staatsrat im Einklang mit den Bestimmungen die Mandatsdauer von vier auf fünf Jahre – was einer ­Legislaturperiode entspricht. Dafür wird eine Obergrenze für die Zahl der Amtszeiten eingeführt: Spätestens nach drei ­Legislaturen, also 15 Jahren, ist dann Schluss. Die angepassten Bestimmungen treten am 1. Juli in Kraft.

fca

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