Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nach sieben Jahren steht Entscheid zu sonntäglichen Ladenöffnungszeiten bevor

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: PAscal Jäggi

Givisiez Nicht zum ersten Mal standen gestern die Gewerkschaften Unia und Syna einem Vertreter der Volkswirtschaftsdirektion vor der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts in Givisiez gegenüber. Schon Ende 2008 hörten sich die Richter die Anträge von Bruno Kaufmann, Anwalt der Gewerkschaften, und der Volkswirtschaftsdirektion an. Thema sind und waren Bewilligungen für Sonntagsverkäufe in Garagen und Garten-Centern. Damals ging es auch noch um Möbelgeschäfte. Laut André Gremaud, dem juristischen Vertreter der Volkswirtschaftsdirektion, zählen diese nicht mehr zu den Läden mit Bewilligungen.

Rekurs galt als unzulässig

Begonnen hatte der Rechtsstreit schon 2004, als die Gewerkschaften gegen Sonntagsöffnungen gewisser Geschäfte rekurrierten. Bruno Kaufmann lancierte 2005 bei der Volkswirtschaftsdirektion eine Anfrage zum Thema. Die Direktion wollte nichts an der Praxis ändern, den Läden gewisse Bewilligungen zu erteilen. Dagegen rekurrierte Kaufmann im Namen der Gewerkschaften.

Beim ersten Prozess am Kantonsgericht lehnten die Richter den Rekurs ab. Laut Urteil hielt das Kantonsgericht den Rekurs für unzulässig, weil die angefochtenen Sonntagsverkäufe bereits durchgeführt worden waren. Zudem war 2008 das Arbeitsgesetz so geändert worden, dass die Kantone bis zu vier Sonntagsverkäufe erlauben durften. Die Gewerkschaften zogen den Fall ans Bundesgericht weiter, welches das Kantonsgericht zum Eintreten auf die Beschwerde aufforderte. In der Zwischenzeit hatte sich unter anderem der Grosse Rat gegen jegliche Sonntagsverkäufe in solchen Geschäften gestellt (10. Februar 2009). Das Bundesgericht hielt fest: «Das öffentliche Interesse an einer Lösung dieser strittigen Frage ist gross genug.» Das Kantonsgericht muss einen Grundsatzentscheid in dieser Frage fällen.

Angriffige Plädoyers

Gestern plädierten Bruno Kaufmann und André Gremaud vor dem Kantonsgericht – knapp, aber intensiv. «Diese Sonntagsöffnungen sind ganz einfach illegal», sagte Kaufmann. Das sei gängige Praxis, hielt Gremaud dagegen. Auf den Entscheid des Grossen Rats ging er nicht ein. Gründau wunderte sich, dass die Gewerkschaften schon länger keine Rekurse gegen jüngere Sonntagsverkäufe deponiert haben. Es brauche jetzt erst mal diesen Entscheid des Kantonsgerichts, meinte Kaufmann.

Er ging auch auf die einzelnen Gesuchsteller ein. Im Gesetz gibt es Ausnahmen, die begründete Gesuche, etwa von Blumenläden, zulassen. Ein Garten-Center führe aber ein viel grösseres Sortiment, erklärte Bruno Kaufmann. «Das Gesetz erlaubt den Verkauf von Blumen, Gartenmöbel gehören aber nicht dazu», so Kaufmann. Einen guten Grund, ein Auto an einem Sonntag kaufen zu müssen, kenne er auch nicht, meinte er weiter.

Mit dem Rekurs gegen die Sonntagsverkäufe gehe es nicht darum, einem Patron zu verbieten, seinen Laden aufzumachen, den er zusammen mit seiner Frau führt, sagte Kaufmann. «Wir kämpfen für den Schutz der Angestellten», hielt er fest.

Das Urteil wird in etwa zwei Wochen erwartet.

Meistgelesen

Mehr zum Thema