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Nachbar hat sich an Kind vergangen

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14 Monate Haft bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. So lautete gestern das Urteil gegen einen 62 Jahre alten Mann aus dem Seebezirk. Er musste sich vor dem Gericht in Murten verantworten wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Nachbarsjungen und dem Besitz von Kinderpornografie.

Die Taten ereigneten sich zwischen 2015 und 2017. Der Knabe – damals 13 bis 15 Jahre alt – ging regelmässig zu seinem Nachbarn, «weil dieser ihm Süssigkeiten, Chips, Salami und Eistee gab», steht in der Anklageschrift. Die Besuche dauerten teilweise bis drei Uhr in der Nacht. Laut Anklageschrift suchte der Junge den Nachbarn gegen den Willen seiner Eltern auf.

Während dieser Besuche kam es zu sexuellen Handlungen zwischen dem Mann und dem Kind. Die Staatsanwaltschaft listet auf: «Das Betasten der Geschlechtsteile und des Gesässes, Zungenküsse zwischen Mann und Knabe, das Aneinanderreiben der Geschlechtsteile, das Lecken von After und Penis und das Streicheln erogener Zonen». Bis auf einen Punkt bestätigte der nicht vorbestrafte Angeklagte die ihm zu Last gelegten Taten. Einige davon wurden auf Fotos und Videos festgehalten.

Knabe verantwortlich gemacht

Der Knabe erschien gestern nicht vor Gericht. Bei einer Anhörung durch die Polizei sagte er, dass der Nachbar ihm einen Finger in den Anus gedrückt habe und dass ihm das wehgetan habe. Das bestritt der Angeklagte: «Der Knabe wollte, dass ich ihn dort streichle. Das habe ich gemacht. Vielleicht habe ich auch gedrückt, aber ich habe den Finger sicher nicht eingeführt. Er sagte mir, dass ihm das gefalle, und zeigte keine Anzeichen von ­Schmerzen.»

Nicht nur diese Handlung, sondern auch die anderen Taten sollen auf Initiative des Minderjährigen geschehen sein: «Er sagte mir, was ich machen soll. Ich habe ihn zu nichts über­redet. Wenn er sagte ‹Stopp, jetzt ist gut› habe ich aufgehört», gab der Beschuldigte gegen­-über dem Gerichts­präsidenten Markus Ducret an.

Dass der Junge Autist ist, habe er nicht gewusst, so der Nachbar. Ihm seien einzig schulische Probleme bekannt gewesen. Laut der Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass der Knabe eine Entwicklungsstörung aufweise. In den Gesprächen mit der Polizei habe der Junge «keinen richtigen Satz zustande gebracht» und immer wieder zwanghafte Gesten gezeigt.

In ihrem Plädoyer sprach die Staatsanwältin von einem schweren Verschulden. Der Nachbar habe die Verletzlichkeit und die sexuelle Neugier des Knaben ausgenutzt. «Er sieht sich als Opfer des Knaben und schiebt ihm die Verantwortung zu.»

Der Verteidiger des Angeklagten betonte, dass sein Mandant gegenüber dem Knaben nie Gewalt oder psy­chischen Druck ausgeübt habe. Der Nachbar habe die Taten nicht verharmlost und sei dafür verantwortlich: «Er hätte zum Knaben Nein sagen müssen.»

Schläge ins Gesicht als Strafe

Gerichtspräsident Markus Ducret ging mit seinem Strafmass zwei Monate über das Mindestmass hinaus. Dies begründete er mit den Eigenschaften des Knaben, die diesen noch schutzbedürftiger machen.

Er berücksichtige aber auch die «Vorab-Bestrafung» des Angeklagten: Der Vater des Knaben hatte den Nachbarn – nach Bekanntwerden der Taten – angegriffen und verletzt. Die Faustschläge und Tritte ins Gesicht führten zu einer Nasenbeinfraktur und Prellungen. Es sei davon auszugehen, dass das Verfahren und die Strafe der Justiz für den Angeklagten eine Lehre sein werden, so Ducret.

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