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Nachtzuschlag wieder vor Bundesgericht

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Staatspersonal, das in der Nacht arbeitet, hat Anspruch auf eine Zeitvergütung. Erst waren es zehn Prozent der Arbeitszeit, seit 2013 sind es 15 Prozent. Zwei Angestellte aus dem Pflegebereich, die von der Gewerkschaft VPOD (Verband Personal öffentlicher Dienste) unterstützt werden, verlangen aber, dass die finanzielle Abgeltung rückwirkend bis 2006 angerechnet wird. Nach einem längeren Rechtsstreit und einem ersten Umweg über das Bundesgericht hat das Freiburger Kantonsgericht das Personal im Dezember erneut abblitzen lassen (die FN berichteten). Nun müssen sich erneut die höchsten Richterinnen und Richter in Lausanne um den Fall kümmern: Das Pflegepersonal zieht auch diesen Entscheid des Kantonsgerichts an das Bundesgericht weiter.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 601 2018 184; Bundesgericht, Entscheide 8C_484/2017, 8D_3/2017

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