Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nächste Runde im Streit um den Gewerkschaftsobolus des Staatspersonals 

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Rekurs gegen einen Artikel im neuen Freiburger Staatspersonalgesetz: Der Streit zweier Gewerkschaften kommt nun vor das Bundesgericht.

Die Freiburger Sektion des Personalverbands öffentlicher Dienste VPOD hat am Bundesgericht gegen das neue Staatspersonalgesetz rekurriert. Dieses war am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Konkret richtet sich der Rekurs gemäss einer Mitteilung gegen den Artikel 128a, der die Verteilung der freiwilligen Unterstützungsbeiträge von Angestellten an die Personalverbände regelt.

Das revidierte Gesetz sieht vor, dass nur die Föderation der Staatsangestellten (Fede) den Betrag erhält – der Dachverband, aus dem der VPOD 2015 ausgetreten ist. Beide Verbände gelten jedoch weiterhin als Sozialpartner des Kantons. Deshalb habe der Staatsrat bei mehreren Gelegenheiten festgehalten, dass die aktuelle Regelung – mit nur einem Nutzniesser – nicht rechtens sei und nur einen Sozialpartner bevorzuge, moniert der VPOD.

Mit dem Betrag wird ein Teil der Verwaltungskosten der Sozialpartner finanziert. Er beträgt neu 2,50 Franken (früher 2 Franken) pro Kopf und Monat und wird automatisch abgezogen, wenn die Person das nicht ausdrücklich ablehnt. Der neue Betrag erhöhe die Unkorrektheit der Regelung, so der VPOD. Laut Mitteilung beträgt die einbezahlte Gesamtsumme neu etwa 250’000 Franken.

Weiterer Schritt in langer Geschichte

Der Streit zwischen Fede und VPOD um die Beiträge und andere Themen schwelt schon länger und eskaliert bisweilen. Der VPOD hat seine Mitglieder auch schon zum Austritt aus der Fede aufgefordert. Die beiden Gewerkschaften ziehen in einigen Bereichen am selben Strang, doch die Fede hatte die Alleinvertretung in der Vernehmlassung zum Gesetz gefordert, um eine Verzettelung der Verbände zu verhindern. Sie habe gezeigt, dass sie «ein verlässlicher und loyaler Partner» sei, der im Dialog helfe, Lösungen zu finden.

Der Grosse Rat ist im Sommer 2021 einen anderen Weg gegangen als der Staatsrat. Dieser hatte vorgesehen, dass er die Berufsverbände und Gewerkschaften als Sozialpartner bezeichnen kann und dass der automatische Mitarbeiterbeitrag diesen im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl ausbezahlt wird. Der Grosse Rat änderte es aber dahingehend, dass er nur die Fede als Partner bestimme und auch der Mitarbeiterbeitrag an diese gehe. Wie der VPOD in der Mitteilung betont, sind die gewerkschaftlichen Positionen der Fede den Mehrheitsparteien genehmer: «Der Wille der Parlamentsmehrheit ist von politischen Überlegungen geprägt, dem Willen, die Fede zu stärken und ein Monopol der Gewerkschaftsvertretung zu schaffen.»

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema