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«Nährboden für Explosion»

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«Nährboden für Explosion»

Fall Daniela T.: siebter Prozesstag

Daniela T. habe nie mit jemandem über ihre persönlichen Probleme gesprochen. Der stete psychische und physische Druck sei der Nährboden für eine Explosion gewesen, erklärte Verteidiger Patrik Gruber am siebten Verhandlungstag.

Von IMELDA RUFFIEUX

Über neun Stunden dauerten insgesamt die Plädoyers an der Verhandlung im Fall Daniela T. vor dem Strafgericht Sense. Am siebten Prozesstag erhielt Verteidiger Patrik Gruber die Gelegenheit, seinen am Vortag unterbrochenen Parteivortrag zu beenden (FN vom 2. Februar 2005).

«Spricht nicht über Probleme»

Am 16. Oktober 2000 habe eine explosive Stimmung zwischen Daniela T. und Walter Plüschke geherrscht, führte der Anwalt aus. «Beide wollten die Beziehung beenden und kamen nicht voneinander los.» Die Australienreise symbolisiere die Entwicklung dieser Krise. «Das grosse Problem von Daniela T. ist, dass sie mit niemandem über ihre Probleme redet.» Deshalb gebe es auch keine 15 Zeugen, die für sie aussagen könnten, wie das beim Opfer der Fall war.

Sie sei zurückhaltend, in der eigenen Familie isoliert, einsam und sie fühlte sich in der Akademikerfamilie ihres Freundes minderwertig. Diese Aussenseiterrolle habe den Druck erhöht – ein Druck, den auch Walter Plüschke verspürt habe. «Es war der Nährboden für eine Explosion, für eine unkontrollierte Handlung. Beide haben die Kontrolle über die Situation verloren», betonte er.

«Nicht vorhersehbar»

Daniela T. habe sicher gewusst, dass ein Revolver gefährlich sei. «Aber zum Zeitpunkt der Tat war sie sich dieser Situation nicht bewusst. Sie wusste nicht, wie Walter reagieren würde.» Walter habe verschwinden sollen, er sollte Angst bekommen, es sei aber nicht vorhersehbar gewesen, dass er einen Gegenangriff starten würde. «Sie wollte ihn nie verletzen oder umbringen. Sie wollte nur die Beziehung abbrechen», hielt er bei der rechtlichen Würdigung der vorgeworfenen vorsätzlichen Tötung fest. Der Kampf sei die Folge des Drucks gewesen. Sie habe fahrlässig gehandelt, den Tod von Walter Plüschke aber nicht vorsätzlich in Kauf genommen, führte Gruber aus.

Ein Anklagepunkt betrifft die «Räubergeschichte», die Daniela T. nach der Tat der Polizei aufgetischt hat. Ihr Verteidiger sah den Tatbestand der «Irreführung der Rechtspflege» als nicht erfüllt an. Nicht seine Mandantin habe die Polizei avisiert, sondern deren Mutter. Daniela T. habe dann unter Schock an der Geschichte festgehalten, weil sie nicht mehr genau wusste, was eigentlich vorgefallen war.

Bedingte Gefängnisstrafe

Der Antrag der Verteidigung lautete auf eine Gefängnisstrafe von höchstens einem bis anderthalb Jahren, wobei der bedingte Strafvollzug zu prüfen sei. Patrik Gruber machte bei seiner Mandantin eine leicht- bis mittelschwere Herabsetzung der Zurech-
nungsfähigkeit geltend. Strafmindernd legte er neben der bedrängtenden Situation seiner Mandantin auch die lange Verfahrensdauer in die Waagschale. Die Verteidigung habe das Verfahren nicht verzögert, betonte er.

In der kurzen Replik auf dieses Plädoyer ging Alessia Chocomeli, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, auf die Bemühungen des «engagierten, eloquenten Verteidigers» ein, beim Gericht Zweifel über die Schuld der Angeklagten zu streuen. Sie bat darum, das Gesamtbild und nicht einzelne Mosaiksteinchen zu beurteilen, und betonte, dass es sich um eine «skrupellose Tötung» gehandelt habe.

Der Vertreter der Zivilpartei, Rolf P. Steinegger, warf der Verteidigung vor, nur Theorien, Hypothesen und Spekulationen lanciert, aber keine gesicherten Erkenntnisse vorgelegt zu haben.

Urteil am Donnerstagabend

Die Verhandlung wird am Donnerstagmorgen fortgesetzt. Dann hat die Angeschuldigte das Schlusswort, bevor sich das Gericht unter der Leitung von Präsident Reinold Raemy zur Beratung zurückzieht. Das Urteil ist für den Donnerstagabend angekündigt.
Bombendrohung
im Gericht

Am Dienstagnachmittag hat Gerichtspräsident Reinold Raemy die Verhandlung im Fall Daniela T. kurzfristig unterbrochen. Im Gebäude waren daraufhin mehrere Polizeibeamte präsent. Was war geschehen? Polizeisprecher Hans Maradan bestätigte, dass eine telefonische Bombendrohung eingegangen war, die eine polizeiliche Intervention zur Folge hatte. Am Mittwochmorgen sahen sich die Prozessteilnehmer und -besucher dann massiven Sicherheitsvorkehrungen gegenüber: Jeder, der hinein wollte, musste sich einer Personenkontrolle durch die Polizei unterziehen. Taschen wurden durchsucht und Metalldetektoren ein-
gesetzt. Weitere Details wurden nicht bekannt gegeben.

Der Fall Daniela T. hat wie kaum eine Gerichtsverhandlung zuvor das Interesse der Öffentlichkeit geweckt. An vielen Prozesstagen war der Gerichtssaal im Amtsgebäude Tafers bis auf den letzten Platz besetzt. Schon allein die Familie des Opfers, die als Zivilkläger auftritt, war jeden Tag mit über einem Dutzend Mitgliedern präsent. im
Zivilforderungen

Die Zivilpartei, die Eltern des Opfers, machte in der Verhandlung verschiedene Zivilforderungen gegenüber Daniela T. geltend: die Übernahme der Parteikosten (Honorare, Auslagen, Reisekosten) sowie eine Genugtuung pro Elternteil von 150 000 Franken. Verteidiger Patrik Gruber bezeichnete diese Summen als überrissen. Auch die Forderung des Staates Freiburg bzw. des kantonalen Sozialamtes akzeptierte er nicht – der Anspruch sei verwirkt, unter anderem aus formalen Gründen, erklärte er. im

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