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Nationalrat will doch wieder Gefängnisstrafen für Raser

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Die geplanten Lockerungen bei den Strafen für Raser stehen auf der Kippe. Der Nationalrat hat am Dienstag einstimmig beschlossen, die Gefängnisstrafe doch nicht aufzuheben. Damit will er der Stiftung Roadcross entgegenkommen, die mit dem Referendum gedroht hat.

Auf Antrag der vorberatenden Kommission beschloss der Nationalrat am Dienstag stillschweigend, dass ein Raserdelikt wie heute grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Nur wenn das Tempo aus «achtenswerten Gründen» überschritten wurde, oder die Person noch keinen Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln hat, sollen Richterinnen und Richter statt der Gefängnisstrafe eine Geldstrafe aussprechen können.

Die Räte waren sich eigentlich einig, dass Raserinnen und Raser nicht mehr zwingend ein Jahr ins Gefängnis müssen, sondern auch Geldstrafen möglich sein sollen. Weil aber die Stiftung Roadcross, die Betroffene von Verkehrsunfällen betreut, mit dem Referendum gegen die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes gedroht hat, schlug die Verkehrskommissionen einen Kompromiss vor.

Für die Mehrheit in der Kommission sei klar gewesen, dass man bei den härteren Strafen bleiben so, aber es ein «Zwischending» geben solle, sagte Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Im Rat gab es denn auch keine Diskussion darüber.

Daneben entschied der Nationalrat, dass die Mindestdauer für einen Führerausweisentzug eines Rasers bei mindestens 24 Monaten bleiben soll. Eine Unterschreitung soll möglich sein, wenn auch die Mindestfreiheitsstrafe unterschritten würde. Die Räte hatten eigentlich beschlossen, die Dauer zu halbieren.

Am Donnerstag diskutiert der Ständerat über den Kompromiss. Seine vorberatende Kommission stimmte dem Kompromissvorschlag bereits zu.

Zweiräder nicht auf Trottoir parkieren

Daneben gab es bei der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes noch zwei Punkte, in denen sich die Räte nicht einig waren. In diesen folgte der Nationalrat am Dienstag dem Ständerat. So sollen künftig Zweiräder nicht auf Trottoirs abgestellt werden dürfen. Der Nationalrat wollte das Parkieren auf dem Trottoir erlauben, sofern Fussgängerinnen und Fussgänger mindestens anderthalb Meter Platz zur Verfügung haben. Ausserdem soll weiterhin bestraft werden können, wer öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt.

Bereits in den früheren Beratungen haben die Räte etwa beschlossen, dass es für jugendliche Velofahrer gibt es keine Velohelmpflicht gibt und dass Auto-Rundstreckenrennen in der Schweiz wieder zuzulassen werden, auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.

Zudem wurde die Mindestentzugsdauer für Führerausweise von heute 24 auf neu 12 Monate gesenkt und das Strafregime für Blaulichtfahrerinnen und -fahrer gemildert, die das erlaubte Tempo überschreiten. Für die Strafbarkeit soll lediglich die Differenz zur Geschwindigkeit herangezogen werden, die für den Einsatz angemessen gewesen wäre.

Der Bundesrat verfolgt mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes drei Absichten: Er will die Emissionen von Treibhausgasen verringern, die Verkehrssicherheit erhöhen und das automatisierte Fahren ermöglichen. So werden etwa Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien von gesetzlichen Höchstlängen und Höchstgewichten abweichen dürfen. Diese Hauptstossrichtungen waren in beiden Räten unbestritten.

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