Die Grossräte Ruedi Vonlanthen (FDP, Giffers) und Alfons Piller (SVP, Schwarzsee) bitten den Staatsrat, eine Neubeurteilung der Naturgefahrenkarte für das Schwarzseegebiet vorzunehmen. Das hatten sie in einer ähnlichen Anfrage bereits vor einem Jahr getan (die FN berichteten). Sie begründen ihre Forderung unter anderem mit neuen Erkenntnissen und Resultaten aus geologischen Überwachungen.
So sei das Gebiet Gerendacherli-Hohberg für 2,8 Millionen Franken saniert worden; es werde jährlich mittels Messungen durch das Büro Geotest überwacht und vonder MehrzweckgenossenschaftSchwyberg-Ättenberg gepflegt. Zudem würden jedes Jahr zusätzliche Überwachungsarbeiten wie Distanz- und GPS-Messungen durchgeführt. 17Chalets im Quartier Gerendacherli befinden sich in der roten Zone der Gefahrenkarte, in der nicht gebaut werden darf. Sie sind zum Teil dauerhaft bewohnt, zum Teil werden sie als Zweitwohnungen genutzt.
Gefahr stets überprüfen
Trotz dieser intensiven Überwachung sieht der Staatsrat keinen Grund, die Naturgefahrenkarte zu ändern. Es gebe keine Anhaltspunkte, die eine Neubeurteilung nötig machten, schreibt er in seiner Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss der Sensler Grossräte. Die Gefahrensituation im Schwarzseegebiet werde von der Naturgefahrenkommission, von anderen zuständigen Behörden sowie von Experten regelmässig überprüft. «Ein Gefühl von Ohnmacht und Frust», so sei seine Reaktion auf diesen Entscheid ausgefallen, sagt Grossrat Ruedi Vonlanthen.
Acht Einsprachen hängig
Wie der Staatsrat weiter erklärt, sind gegen die Teilrevision der Zonennutzungsplanung Schwarzsee bei der kantonalen Raumplanungs- und Baudirektion acht Beschwerden eingegangen. Die Beschwerdeführer würden haupt sächlich die auf Grundlageder Naturgefahrenkarte vorgenommene Zuordnung der Parzellen beanstanden. «Die betroffenen Grundeigentümer konnten also ihre fachlichen Einwände gegen die Verwendung der bestehenden Naturgefahrenkarte im Rahmender Verwaltungsbeschwerdeverfahren geltend machen», hält der Freiburger Staatsratin seiner Antwort vom Mittwoch fest.
Nun gelte es, den Ausgangdieser Beschwerdeverfahren abzuwarten. Die Bau- und Raumplanungsdirektion werde die eingegangenen Beschwerden sorgfältig prüfen und «zu gegebener Zeit» die Beschwerdeführer über die Entscheide der Direktion informieren. ak