Wer eines der 163 Ferienhäuser am Südufer des Neuenburgersees besitzt, das sich im Naturschutzgebiet und auf Freiburger Staatsboden befindet, muss mit dem Kanton einen Naturvertrag abschliessen. So muss er sein Haus nicht bis Ende 2008 abreissen.Der Naturvertrag ist aber mit strengen Auflagen verbunden. So ist ein ständiges Wohnen nicht erlaubt. Die Ferienhäuser dürfen nicht an Dritte vermietet werden. Haustiere müssen unter Kontrolle gehalten werden. Pflanzungen müssen den Anweisungen der Direktion für Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft entsprechen. Die Eigentümer müssen die gesetzeskonforme Abwasserbehandlung sicherstellen. Unterhaltsarbeiten sind zulässig, nicht aber Neubauten und Erweiterungen. Die Ferienhäuser können nur an die direkten Nachfahren oder an den Lebenspartner übertragen werden. Nach fünf Jahren kann der Vertrag verlängert werden, wenn die vertraglichen Bedingungen eingehalten wurden usw.Eine gleiche Lösung hat der Kanton Waadt mit den Eigentümern getroffen, die am geschützten waadtländischen Südufer ein Ferienhaus besitzen.az
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