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Naturvertrag: Strenge Auflagen müssen erfüllt werden

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Die Naturverträge sind das Kernstück einer Verordnung für die zukünftige Nutzung der Ferienhäuser, welche der Staatsrat im vergangenen November festgelegt hat. Der Naturvertrag beinhaltet strenge Auflagen:

Die Ferienhäuser dürfen nicht verkauft oder vermietet werden und können nur von direkten Nachfahren oder Ehegatten geerbt werden. Zudem müssen die Häuser in allen Belangen gesetzeskonform sein, insbesondere bei der Abwasserreinigung. Die Ferienhausbesitzer müssen des Weiteren Massnahmen zum Erosionsschutz betreiben und einen öffentlichen Seezugang gewähren.

Die Verträge sind auf jeweils fünf Jahre befristet und werden nur erneuert, wenn die Auflagen einge halten wurden. Hausbesitzer, welche den Naturver-trag nicht unterschreiben wollen, müssen ihr Ferienhaus auf eigene Kosten abreissen. luk

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