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Nebenbuhler vermöbelt

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Es war ein Racheakt zur Rettung der Familienehre: Ein heute 28-jähriger Mann und sein Schwiegervater haben im Juni 2012 einen Mann in seiner Wohnung bedroht, geschlagen und gewürgt. Die beiden wollten sich auf diese Weise dafür revanchieren, dass dieser Mann mit der Ehefrau des 28-Jährigen–also der Tochter des älteren Mannes–SMS mit sexuellem Hintergrund getauscht hatte.

55 Tage krankgeschrieben

Die beiden Männer haben dem Opfer verbal mit dem Tod gedroht. Der Schwiegervater fuchtelte zudem mit einem sogenannten Japanmesser vor der Nase des Mannes herum. Das Ganze dauerte nur zehn Minuten.

Der angegriffene Mann trug mehrere blutige Schürfwunden, Würgestreifen, eine massive Schwellung im Gesicht und Prellungen oberhalb des einen Ohrs davon. Der 32-Jährige war in der Folge 55 Tage krankgeschrieben und litt an einer lang anhaltenden Belastungsstörung, die eine psychotherapeutische Behandlung erforderte.

Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft hat ergeben, dass die Initiative eher vom Schwiegervater ausging, und dass der heute 45-jährige Mann bei dieser Aktion die dominantere Rolle gespielt hat. Er wurde deshalb gestern am Strafgericht des Sensebezirks in Tafers unter der Leitung von Gerichtspräsident Peter Rentsch zu einer höheren Freiheitsstrafe verurteilt als sein Schwiegersohn. Die beiden Männer wurden wegen Angriffs zu einer Freiheitsstrafe von 14 beziehungsweise zwölf Monaten verurteilt.

14 Tage Untersuchungshaft

Beide Strafen wurden bedingt ausgesprochen, jeweils mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Beide Angeklagten sassen 14 Tage in Untersuchungshaft, diese Zeit wird ihnen angerechnet. Zudem müssen die beiden die Verfahrens- und Gerichtskosten bezahlen.

In der Untersuchung war auch geprüft worden, ob sie wegen versuchter schwerer Körperverletzung beziehungsweise wegen Gefährdung des Lebens angeklagt werden können. Beide Tatbestände konnten aber ausgeschlossen werden.

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