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Nein zu einem Fensterverbot für den Lärmschutz

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Die Promotoren der Überbauung Parc de la Fon­derie, die zurzeit gegenüber dem Konzertlokal Fri-Son an der Giessereistrasse in Freiburg entsteht, haben vor Kantonsgericht recht erhalten: Sie dürfen auch in jene Zimmer, die zum Fri-Son hin ausgerichtet sind, Fenster einbauen, die sich öffnen lassen. Genau das hatte der Oberamtmann des Saane­bezirks nicht erlaubt: Er hatte verfügt, dass Fenster nur an jenen Fassaden gestattet sind, die nicht direkt dem Fri-Son zugewandt sind. So sollte verhindert werden, dass die Bewohner dereinst zu hohen Lärmemissionen ausgesetzt werden.

Die Promotoren des Parc de la Fonderie haben diese Auflage des Oberamtmanns in einem Rekurs an das Kantonsgericht als «völlig unverhältnismässig» bezeichnet. Es wäre praktisch unmöglich, die von dieser Massnahme betroffenen Wohnungen zu vermieten, argumentierten sie. Zudem komme es nur sporadisch und jeweils für kurze Zeit zu hohen Lärm­emissionen – dann, wenn im Fri-Son Konzerte stattfinden.

Das Kantonsgericht ist auch dieser Ansicht, wie es in einem kürzlich ergangenen Entscheid schreibt. Somit dürfen nun also auch in Richtung Fri-Son Fenster eingebaut werden. Es braucht allerdings ein schalldämmendes Lüftungssystem.

Lib./ko

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