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Neue Anstalten für jugendliche Straftäter in der Westschweiz?

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Gemäss Konkordatsentwurf sollen die Westschweizer Kantone und das Tessin gemeinsam vier verschiedene Einrichtungen für die Aufnahme strafrechtlich belangter Jugendlicher schaffen: eine für die Untersuchungshaft, eine für den Vollzug von Freiheitsstrafen, eine für die geschlossene Unterbringung von Jungen und eine für die geschlossene Unterbringung von Mädchen. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrätin Antoinette Badoud (FDP Le Pâquier) fest.

Die geplanten interkantonalen Anstalten seien entgegen der Formulierung in der Anfrage nicht für «schwer verhaltensgestörte Jugendliche» bestimmt, präzisiert der Staatsrat. Vielmehr würden sie der Aufnahme junger Straftäter dienen, die von einem Richter während eines laufenden Strafverfahrens oder nach erfolgter Verurteilung eingewiesen würden.

Bisher keine geschlossene
Einrichtung im Kanton Freiburg

Tatsächlich gebe es in der Westschweiz nicht genügend geschlossene Einrichtungen, die jugendliche Wiederholungstäter aufnehmen könnten. Angesichts der deutlichen Zunahme von Gewaltdelikten, die von immer jüngeren Tätern begangen würden, stelle sich dieses Problem immer dringlicher. Zudem könnten die Kantone im Rahmen des geplanten Konkordates gemeinsam den Anforderungen des neuen Bundesgesetzes über das Schweizerische Jugendstrafverfahren nachkommen. Eine geschlossene Einrichtung für Mädchen beispielsweise fehle bisher in der Westschweiz völlig, so der Staatsrat weiter.

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Konkordatsentwurf habe sich die Freiburger Regierung zugunsten der geplanten Zusammenarbeit ausgesprochen. Bisher verfügt der Kanton Freiburg über keine geschlossene Einrichtung. Ein konkretes Projekt für die Realisierung einer der vier vorgesehenen Anstalten liege derzeit noch nicht vor. Es gebe aber Vorschläge, dass die Haftanstalt im Kanton Waadt, die geschlossene Einrichtung für Jungen im Kanton Wallis und die geschlossene Einrichtung für Mädchen im Kanton Neuenburg errichtet werden könnten. Entsprechende Pläne seien in der Waadt und vor allem im Wallis unabhängig von dem Konkordat schon weit fortgeschritten.
Noch im Herbst wird die Direktorenkonferenz die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Erst dann sind laut Staatsrat gegebenenfalls nähere Informationen über Standorte, Kapazitäten und Kosten der Einrichtungen zu erwarten.

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