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Neue Aufgabenverteilung: «Gemeinden verdienen Vertrauen»

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Der Kanton und die Gemeinden wollen Zuständigkeiten neu untereinander verteilen. Diese Aufgabenentflechtung stiess im Grossen Rat auf Bedenken. Denn die finanziellen Auswirkungen seien nicht klar, lautete die Kritik.

Fast geschlossen waren die politischen Reihen am Mittwoch, als sich der Grosse Rat mit der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden befasste. Die bürgerlichen Parteien unterstützten mehrheitlich den Gesetzesentwurf, während die Linke mehrheitlich die Rückweisung forderte.

Zur Erinnerung: Bei der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden geht es darum, Aufgaben derjenigen Stufe – entweder Kanton oder Gemeinde – zu übertragen, die sie am besten erfüllen kann. Der Staatsrat hat ein erstes Paket geschnürt. Die Kinderkrippen und die Spitex werden neu gänzlich Gemeindesache, die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen übernimmt der Kanton. Gemeinsame Sache machen sie bei der Betreuung von Betagten in Pflegeheimen. Die Gemeinden sollen die Betreuungskosten übernehmen, während der Kanton die Restkosten der Pflege bezahlt.

Durch die Entflechtung verschieben sich Kosten in der Höhe von rund 75 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton, so die Angaben des Staatsrats. Als Ausgleich übernehmen die Gemeinden die Finanzierung von Ergänzungsleistungen. So soll der Mehraufwand für den Kanton schliesslich nur 1,2 Millionen Franken ausmachen und die Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden ausgewogen sein.

Steigende Kosten zu erwarten

Simon Zurich, Freiburger SP-Grossrat und Sprecher der Minderheit in der zuständigen Kommission, warnte, dass diese Zahlen nicht gesichert seien. «Heute ist es unmöglich zu sagen, ob diese Zahlen stimmen und ob es ein Gleichgewicht in der Aufgabenentflechtung gibt.» Denn die Berechnungen des Kantons würden auf Hypothesen basieren. Und es gebe eine nationale Reform der Ergänzungsleistungen. «Deren finanziellen Auswirkungen auf die Kantone sind noch gar nicht bekannt.»

Weiter wies Zurich daraufhin, dass die Entflechtung zum Nachteil der Gemeinden sein werde. Diese müssten nämlich mehr Aufgaben im Alterswesen übernehmen. Aufgrund der alternden Bevölkerung seien allerdings gerade hier in Zukunft stark steigende Kosten zu erwarten.

Zurich sprach sich für die Rückweisung der Gesetzesvorlage aus:

Das ist keine Ablehnung der Aufgabenentflechtung. Aber der Staatsrat soll die eidgenössischen Reformen und die materiellen Auswirkungen des Gesetzes berücksichtigen.

Mehr Zeit für Abklärungen

Unterstützung erhielt Zurich unter anderem von Julia Senti (SP, Murten) und Markus Stöckli (Christlichsoziale Partei, Tafers). «Es gibt zu viele Unklarheiten zu den Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen», sagte Senti. «Im Grundsatz unterstütze ich die Entflechtung. Mit der Zurückweisung gewähren wir mehr Zeit für finanzielle Abklärungen.» Stöckli befürchtete, dass durch die Entflechtung höhere Sozial- und Betreuungskosten auf die Gemeinden zukommen. Diese könnten darum Sparmassnahmen ergreifen. «Es braucht Qualitätskriterien, um diesen Sparmassnahmen entgegenzuwirken.»

Savio Michellod (FDP, Granges), Sprecher der Kommissionsmehrheit, wies die Kritik zurück. «Die Entflechtung wird für die Bevölkerung eine unmerkliche Veränderung sein.» Weil die Gesetze auf Bundesebene einem ständigen Wandel unterlägen, sei es nicht sinnvoll abzuwarten. Die Gemeinden seien bereit, neue Verantwortlichkeiten zu übernehmen. «Sie verdienen unser Vertrauen.» Die Gemeindepolitiker hätten kein Interesse daran, Leistungen zu kürzen.

Mehr Autonomie für Gemeinden

Auch David Fattebert, Mitte-Grossrat aus Le Châtelard und Präsident des Freiburger Gemeindeverbands, appellierte, den Gemeinden zu vertrauen. «Trauen wir uns, den Gemeindevertretern mehr Macht zu geben.» Katharina Thalmann-Bolz (SVP, Murten) sagte für ihre Fraktion, dass die Entflechtung Sinn mache, wenn Aufgaben von der Stelle übernommen werden, die sie am besten erfüllen kann. «Das ist hier ziemlich gelungen.» Die Gesetzesvorlage stärke die Autonomie der Gemeinden nachhaltig.

Das sah auch die Mehrheit im Grossen Rat so. Denn die Rückweisung des Gesetzesentwurfs erlitt Schiffbruch: Nur 38 Grossrätinnen und Grossräte stimmten für diesen Schritt, 58 waren dagegen bei einer Enthaltung. Am Donnerstag folgt die Beratung dieses Gesetzes.

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