Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Neue Leistungen für Menschen mit Behinderung: Das werden die Herausforderungen sein

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Auf den Jahreswechsel hin ist im Kanton Bern das Behindertenleistungsgesetz in Kraft getreten. Zwei Institutionen im Gantrischgebiet sind davon betroffen. Sie erklären, was sich ändern wird und welche Herausforderungen anstehen.

Ab diesem Januar vollzieht der Kanton Bern einen Systemwechsel in der Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Die Gelder des Kantons gehen demnach nicht mehr an die Leistungserbringer, sondern als persönliches Budget an die Betroffenen. Damit können diese die nötigen Leistungen selbst bezahlen. Neu dürfen sie auch Familienmitgliedern oder anderen Personen im privaten Umfeld eine Entschädigung für ihre Betreuungsarbeit auszahlen. Gleichzeitig verursacht das neue Behindertenleistungsgesetz (BLG) Änderungen bei den Institutionen.

Im Gantrischgebiet sind zwei Institutionen von dem Systemwechsel betroffen. Der Schlossgarten Riggisberg und die Stiftung Bernaville in Schwarzenburg bieten betreutes Wohnen, Arbeits- und Ausbildungsplätze oder Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung an. «Wir sind uns alle einig, dass die Ideale hinter dem Gesetz super sind», betont Luca Lo Faso, Geschäftsführer beim Schlossgarten Riggisberg. Bei der Umsetzung habe er aber noch ein mulmiges Gefühl.

Wenn wir die Kosten nicht decken können, können wir die Leute nicht einfach vor die Türe setzen.

Luca Lo Faso
Geschäftsführer Schlossgarten Riggisberg

Viele Fragezeichen

Das neue Gesetz betrifft nur Betreuungsleistungen, die nicht von der Invaliden- oder Krankenversicherung abgedeckt sind. Dazu gehören die Begleitung beim Einkaufen, die psychosoziale Beratung, die Organisation der Tagesstruktur oder die Hilfe bei der Planung von Ferien oder Ausflügen. Bisher deckte eine fixe Tagespauschale pro Person diese Leistungen. Neu müssen die Fachpersonen im Schlossgarten Riggisberg für alle Bewohnerinnen und Bewohner eine Bedarfsermittlung durchführen und damit einen individuellen Hilfeplan erstellen. «Dieser Abklärungsprozess wird für viele Menschen sehr anspruchsvoll», erläutert Lo Faso. Vor allem bei Personen, die sich verbal nicht ausdrücken können und/oder bei denen keine Beistandsperson zugezogen werden könne, sei er auf erste Erfahrungen gespannt.

Ähnlich sieht es Myriame Zufferey, Geschäftsführerin der Stiftung Bernaville: «Wir werden keine staatlichen Beiträge erhalten, um diese neuen Aufgaben zu erfüllen, was angesichts der geringen finanziellen Mittel ein Problem darstellt.» Sie ergänzt, dass auch die Beistandspersonen, die bei den Abklärungen teilweise anwesend sein müssen, selbst über wenige zeitliche Ressourcen verfügen. Allerdings begrüsst auch sie die Änderungen grundsätzlich.

Unsere Grundhaltung ist, dass jede und jeder Kapitänin oder Kapitän des eigenen Lebens sein soll.

Myriame Zufferey
Geschäftsführerin Stiftung Bernaville

Erst durch das neue Gesetz werde dieses Ziel erreichbar.

Mehr Wahlfreiheit

Menschen mit Beeinträchtigung erlangten durch die Entschädigung der pflegenden und betreuenden Angehörigen mehr Wahlfreiheit bezüglich ihrer Wohnform. «Das ist ein längst überfälliger Paradigmenwechsel für ein selbstbestimmtes Leben», betont Zufferey. Dass dadurch voraussichtlich weniger Menschen in den Institutionen leben werden, sehen beide Fachpersonen positiv: «Das Gesetz wird Auswirkungen auf die Nachfrage haben, aber wir werden uns an die Bedürfnisse der Menschen anpassen», sagt Zufferey. Die Stiftung Bernaville biete beispielsweise schon jetzt ambulante Begleitung an. «Ein Heim ist ein künstlicher Lebensort und hat nichts Inklusives an sich», räumt indes Lo Faso ein. Dass langjährige Bewohnerinnen und Bewohner das Heim nun verlassen werden, glaube er nicht. Vor allem bei jungen Leuten oder solchen mit einer geringen Beeinträchtigung sehe er jedoch Potenzial: «Diese werden wohl später oder gar nicht ins Heim gehen müssen.»

Der Schlossgarten Riggisberg ermöglicht betreutes Wohnen, Arbeits- und Ausbildungsplätze oder Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung.
Archivbild Aldo Ellena

Von Überforderung bis Vorfreude

Im Schlossgarten Riggisberg fanden zwei Infoveranstaltungen für die Bewohnerinnen und Bewohner statt. Dabei hätten einige erst einmal mit Verunsicherung und Angst vor einem offeneren Rahmen reagiert, erzählt Lo Faso. «Selbstständigkeit muss man lernen», stellt der Geschäftsführer klar. Diese Menschen abzuholen, sei eine grosse Herausforderung, die viel Zeit brauchen werde. 

Diese steht den Institutionen zur Verfügung, allerdings begrenzt: Der Schlossgarten Riggisberg hat drei Jahre Zeit, um alle Bewohnerinnen und Bewohner ins neue System zu überführen. Bei der Stiftung Bernaville soll der Wechsel bis 2026 vollzogen sein.

Zusatzkosten von 20 Millionen pro Jahr

Im Kanton Bern befinden sich rund 3300 Personen in Institutionen. Der Kanton schätzt, dass rund 8000 Personen Leistungen aus dem neuen Behindertenleistungsgesetz (BLG) beziehen können. Die Abwicklung wird neu über das Tool Assist Me laufen, über das die Menschen mit Beeinträchtigung Leistungen buchen und abrechnen können. Ergänzend finanziert der Kanton die Institutionen für definierte Betriebskosten sowie die Infrastruktur mittels einer neuen Pauschale. Die zusätzlichen Kosten für das BLG belaufen sich gemäss Kanton Bern auf jährlich schätzungsweise rund 20 Millionen Franken. mes

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema