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Neue Möglichkeiten

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Neue Möglichkeiten

Platzierungen für schwer erziehbare Kinder in Grossfamilien

Schwer erziehbare Kinder sollen künftig auch in professionellen Pflegefamilien platziert werden können. Da die Erziehungsheime des Kantons Freiburg mit ihren 145 Plätzen voll belegt sind, will Freiburg so sein Angebot erweitern.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Die Zahl der Kinder aus gestörten Familienverhältnissen oder mit Verhaltensproblemen nimmt laufend zu. Sie werden heute entweder nicht professionellen Pflegefamilien oder Erziehungsheimen in- und ausserhalb des Kantons anvertraut. Weil Familien, die bereit sind, nebenamtlich eines oder mehrere Kinder aufzunehmen, rar sind, müssen andere Betreuungsformen gefunden werden.

Eine Alternative

Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi ist überzeugt, dass die professionelle Pflegefamilie eine Alternative bieten kann, die den Bedürfnissen gewisser Kinder besser entspricht. Die Anerkennung dieser Grossfamilien mit maximal zehn Kindern bedingt jedoch eine Revision des Gesetzes über die Hilfe an Sonderheime für Behinderte oder Schwererziehbare.

Ruth Lüthi und ihr Generalsekretär Hans-Jürg Herren stellten am Mittwoch den Medien einen Bericht vor, in welchem die Gesetzesänderung begründet wird. Nach einer Vernehmlassung soll das Gesetz noch in diesem Herbst dem Grossen Rat unterbreitet werden, damit es ab 2004 in Kraft treten kann.

Laut der Gesundheitsdirektorin sind heute alle 145 Plätze in Freiburger Erziehungsheimen belegt. Zudem werde es immer schwieriger, Plätze in Institutionen anderer Kantone zu finden. Sie beabsichtigt deshalb, ein Netz therapeutischer Grossfamilien mit vorerst 25 Plätzen zu schaffen. Bei einer Tagespauschale von 120 Franken pro Platz rechnet sie mit jährlichen Kosten von 1,08 Mio. Franken für den Staat und die Gemeinden. «Diese Lösung ist mit Sicherheit weniger kostspielig als die Schaffung von Plätzen in Erziehungsheimen, in welchen der Tagespreis zu Lasten des Kantons und der Gemeinden durchschnittlich 250 Franken beträgt, also mehr als das Doppelte», hebt der Staatsrat im Bericht weitere Vorteile dieser alternativen Betreuungsform hervor.

Wie Ruth Lüthi zudem vor den Medien ausführte, wird der Staat gewisse Anforderungen an die Pflegeeltern stellen. So kann sie sich vorstellen, dass eine pädagogische Ausbildung, wie dies für Erzieher üblich ist, verlangt werden kann.

Neues Finanzierungsmodell

Die finanzielle Unterstützung von professionellen Pflegefamilien ist jedoch nicht der einzige Grund für die Gesetzesrevision. Auch die Finanzierung stationärer Therapien für drogen- und alkoholabhängige Personen muss gemäss einem neuen Modell vorgenommen werden. Dies, weil das Eidgenössische Versicherungsgericht entschieden hat, dass die Betreuung von Suchtabhängigen nicht mehr von der Invalidenversicherung (IV) übernommen wird.

Laut Staatsrätin Lüthi haben zahlreiche Institutionen der Schweiz infolge Einbusse der IV-Beiträge ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten erhalten. Daher habe das Bundesamt für Gesundheit ein neues Finanzierungssystem unter dem Namen «FiSu» (Finanzierungsmodell für die stationäre Suchthilfe) erarbeitet. Demnach richtet die IV weiterhin Beiträge an diese Institutionen aus, jedoch nur für Personen, die eine IV-Rente erhalten oder im Genuss beruflicher Eingliederungsmassnahmen sind. Institutionen, die dem FiSu-Modell nicht beitreten, erhalten zwar weiterhin IV-Beiträge für ihre IV-Rentner, sofern mindestens die Hälfe der Heimbewohner eine IV-Rente beziehen oder Eingliederungsmassnahmen erhalten. Den Heimen mit FiSu werden IV-Beiträge zugesichert, auch wenn der Anteil ihrer IV-Rentner unter 50 Prozent liegt.

Freiburg als Pilotkanton

Nach Worten von Ruth Lüthi hat sich Freiburg bei der Einführung des FiSu als Pilotkanton zur Verfügung gestellt. Davon betroffen waren drei Sondereinrichtungen, nämlich die Vereinigung «Le Radeau», die Stiftung «Le Tremplin» sowie das spezialisierte Behandlungszentrum für Alkoholabhängige der Stiftung «Le Torry». Wegen des starken Rückgangs an IV-Beiträgen habe die finanzielle Beteiligung des Kantons und der Gemeinden in der Folge zugenommen, da im Jahre 2001 die Übergangshilfe des Bundes zu Ende gegangen sei. Die Anwendung des Modells FiSu habe aber eine Begrenzung des Anstiegs ermöglicht.
Einführung eines Globalbudgets

Gemäss Voranschlag 2003 werden sich die Betriebskosten für die Sonderheime für Behinderte, Schwererziehbare und Suchtabhängige im Kanton Freiburg auf 180 Mio. Franken belaufen. Die Bundesbeiträge decken rund 42 Prozent. Der Saldo wird durch Kostenbeteiligungen der betreuten Personen, die Erträge aus Eigenfabrikation (Werkstätten), durch verschiedene Einnahmen der Institutionen und vor allem durch Beiträge des Kantons und der Gemeinden (23 Prozent) gedeckt. Bisher hat die IV ihre Beiträge entsprechend den Gehältern und den Kosten für die Räumlichkeiten erst im Jahr ausgerichtet, das auf das Geschäftsjahr folgt (Deckung des Defizits). Aufgrund einer Änderung der Verordnung kann die IV künftig auch im Laufe des Jahres Beiträge in Form von Pauschalentschädigungen für vorgängig definierte Leistungen (Globalbudget) sprechen. Dies betrifft allerdings nur die Werkstätten und Heime für behinderte Erwachsene.

Dieses Modell hat den Vorteil, dass die Beiträge nicht erst im folgenden Jahr ausbezahlt werden. Andererseits setzt dieses System aber voraus, dass das Leistungsvolumen vorhersehbar und im Verlaufe des Jahres nicht allzu starken Veränderungen ausgesetzt ist. Mit der Gesetzesrevision kann auch der Kanton Freiburg diese Globalbudgets versuchsweise einführen. Laut Hans-Jürg Herren sollen vorerst einige ausgewählte Institutionen mit einem Globalbudget operieren. az

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