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Neue Spitalfinanzierung: Freiburg rechnet mit 35 Millionen Franken Mehrausgaben

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Autor: Arthur zurkinden

Im Jahre 2012 tritt die neue Spitalfinanzierung in Kraft und somit landesweit das neue System der Fallpauschalen (SwissDRG). Dies bedeutet, dass die Spitäler für ihre medizinischen Leistungen an Patienten gemäss einer Pauschale bezahlt werden. Für jeden Behandlungsfall wird ein Betrag festgelegt.

Kanton zahlt auch für Privatspitäler

Wie die Gesundheitsdirektion am Mittwoch mitteilte, rechnet der Staat gemäss einer Grobschätzung mit jährlichen Mehrkosten von 35 Millionen Franken. Diese sind allerdings nur bedingt auf die Fallpauschalen zurückzuführen, auch wenn die Kantone neu mindestens 55 Prozent der Spitalkosten, die Krankenkassen 45 Prozent tragen müssen. «Rund die Hälfte der Mehrausgaben wird durch die Privatkliniken verursacht. Neu muss sich der Kanton auch an deren Kosten beteiligen, sofern sie in die Spitalliste aufgenommen werden», sagt Magdalena Wicki, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Amt für Gesundheit, gegenüber den FN.

Nach ihren Worten laufen Verhandlungen mit den zwei Freiburger Privatkliniken Daler und Clinique Générale. «75 Prozent ihrer Patienten sind allgemein versichert. Der Staat hat deshalb ein Interesse daran, dass auch sie auf der Freiburger Spitalliste figurieren. Es gibt Punkte, bei welchen noch unterschiedliche Vorstellungen herrschen. Käme keine Einigung zustande, müssen wir diese Patienten in unseren öffentlichen Spitälern oder in ausserkantonalen Spitälern unterbringen», fährt Wicki fort. «Wir gehen aber davon aus, dass sie mitmachen werden», fügt sie bei.

Freie Spitalwahl

Ab 2012 gilt auch das Prinzip der freien Spitalwahl. Bisher beteiligte sich der Kanton bei ausserkantonalen Spitalaufenthaltenn nur dann an den Kosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit bestand, also in Notfällen oder wenn die betreffende Leistung nicht in einem Freiburger Spital angeboten werden konnte. Neu kann sich ein Freiburger Patient auch aus privaten Gründen in einem ausserkantonalen Spital pflegen lassen, sofern dieses auf der Spitalliste dieses Kantons steht. Allerdings muss ein solcher Patient die Differenz der Kosten selber tragen, wenn die Tarife im andern Kanton höher als in Freiburg sind.

Run auf Berner Spitäler?

Hat die freie Spitalwahl zur Folge, dass vor allem Patienten des See- und unteren Sensebezirks vermehrt Berner Spitäler aufsuchen? Die Gesundheitsdirektion schliesst dies nicht aus, auch wenn die Tarife in den Berner Spitälern leicht höher sind. Sie weist aber auch darauf hin, dass andererseits die Freiburger Spitäler ausserkantonale Patienten anziehen könnten, wenn Qualität und Preise stimmen.

Jedenfalls wird die freie Spitalwahl dem Kanton Freiburg grosse Mehrausgaben bescheren. «Wir zahlen schon heute 20 Millionen Franken für ausserkantonale Spitalaufenthalte», bemerkt Magdalena Wicki dazu. Erwartet wird vor allem eine Kostenverschiebung von der Zusatzversicherung weg hin zum Staat. Neu wird sich der Kanton auch an der Finanzierung des Geburtshauses «Le Petit Prince» in Givisiez beteiligen.

Listen- und Vertragsspitäler

Die Kantone sind verpflichtet, eine Spitalliste zu erlassen, auf der alle Spitäler mit einem Leistungsauftrag aufgeführt sind, ob öffentlich oder privat, die sogenannten Listenspitäler. Spitäler ohne Leistungsauftrag können eine Vereinbarung mit einem oder mehreren Krankenkassen abschliessen, wodurch ihre Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden können. Der Betrag, der in solchen Fällen nicht vom Kanton übernommen wird, geht zu Lasten der Patienten oder gegebenenfalls ihrer Zusatzversicherung. Patienten mit Zusatzversicherung könnten also durchaus solche Vertragsspitäler aufsuchen.

Merlach nicht betroffen

Neu sind in der Pauschale auch Ausgaben für Investitionen einbezogen. «Nein, das Spital Merlach kann davon nicht profitieren. Das läuft noch unter dem alten Gesetz», sagt Wicki. Nicht inbegriffen sind aber die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Spital oder eine Abteilung aus regionalpolitischen Gründen trotz Überkapazität nicht geschlossen wird. Diese gehen voll zu Lasten des Kantons.

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