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Neue Wechselausstellung über Pilze

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Untertitel:

Keine Kontrollen im Museum

I

Das Sammeln von Pilzen wird durch ein kantonales Gesetz geregelt. Dieses verbietet das Sammeln vom 1. bis zum 7. Tag jedes Monats. Ausserhalb dieser Schontage darf man von 7 bis 20 Uhr Pilze sammeln, jedoch pro Person und Tag nicht mehr als zwei Kilogramm. Strengere Bestimmungen gelten in Naturschutz- und Pilzschongebieten.

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