Untertitel:
Keine Kontrollen im Museum
I
Das Sammeln von Pilzen wird durch ein kantonales Gesetz geregelt. Dieses verbietet das Sammeln vom 1. bis zum 7. Tag jedes Monats. Ausserhalb dieser Schontage darf man von 7 bis 20 Uhr Pilze sammeln, jedoch pro Person und Tag nicht mehr als zwei Kilogramm. Strengere Bestimmungen gelten in Naturschutz- und Pilzschongebieten.