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Neuer Finanzausgleich wird grosse Umwälzungen bringen

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Neuer Finanzausgleich wird grosse Umwälzungen bringen

Nach heutigem Stand der Kenntnis wird Freiburg von der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen im Umfang von etwa 28 Millionen Franken profitieren. Nach groben Schätzungen werden aber die Gemeinden mehr belastet.

Mit einem Postulat ersuchten Grossrat Ernst Maeder (FDP, Kerzers) und Grossrätin Solange Berset (SP, Belfaux) den Staatsrat um Auskunft, welche Bereiche von der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) betroffen und welches die finanziellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden sein werden. Um die gleichen Angaben ersuchte auch Grossrat Jean-François Steiert (SP, Freiburg) mittels Anfrage. Der Staatsrat hat soeben die Antworten veröffentlicht und beantragt dem Grossen Rat, das erwähnte Postulat anzunehmen.

Tief greifende Föderalismusreform

Der Bund hatte in seiner Botschaft über den NFA zuhanden der eidgenössischen Räte Berechnungen angestellt. Diese Schätzungen basieren auf den Zahlen 1998/99. Die Föderalismusreform sieht vor, dass der Finanzkraftindex abgeschafft wird. Demzufolge dürfte für Freiburg der Einnahmerückgang im Bereich Vertikaler Finanzausgleich 62 Mio. Fr. und im Bereich horizontaler Finanzausgleich 115 Mio. Fr. ausmachen.

Neu den Kantonen übertragene Aufgaben (namentlich im Bereich Behinderteneinrichtungen und Sonderschulen) brächten Zusatzausgaben von 69 Mio. Fr. Dazu wird in gewissen Bereichen der Anteil der Kantone im Vergleich zum Bund erhöht (z.B. Verbilligung der Krankenkassenprämien) und in anderen gesenkt (z. B. Ergänzungsleistungen), was netto eine Belastungserhöhung von zwölf Mio. Fr. verursachen würde. Bei anderen Aufgaben würden die Kantone ganz entlastet. So ist vorgesehen, dass der Bund die individuellen Leistungen der IV allein finanziert und die AHV-Kantonsbeiträge wegfallen. All die erwähnten Veränderungen dürften Mehrkosten für den Kanton Freiburg in der Höhe von 216 Mio. Fr. verursachen. Dabei ist allerdings die vorgesehene Übernahme des gesamten Nationalstrassenbaus durch den Bund noch nicht berücksichtigt.

In den Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse geht der Staatsrat auch kurz auf die finanziellen Folgen für die Gemeinden ein. Aus den Grobschätzungen geht hervor, dass die Gemeinden netto mit Ausgabensteigerungen rechnen müssen. Was die Auswirkungen auf den Kanton anbelangt, erwähnt die Regierung, dass die finanzielle Bilanz des NFA gegenwärtig auf Bundesebene aktualisiert wird. Er werde wieder informieren, sobald er über die neuen Zahlen verfüge.

Geplante Kompensationen

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs bringt auf der anderen Seite auch einen Lastenausgleich, der auf den drei Säulen Ressourcen-, Belastungs- und Härteausgleich beruht. Auf der Basis der Zahlen von 1998/99 ergibt dieser Lastenausgleich für Freiburg insgesamt 244 Mio. Fr. Auch hier wartet der Staatsrat auf die aktualisierten Daten.

Im Weiteren gibt er bekannt, dass er gegenwärtig nicht in der Lage ist, einen Massnahmekatalog vorzulegen, den er in den einzelnen Bereichen umsetzen will, um die tief greifenden Umwälzungen zu bewältigen. Dazu müssten zuerst die Detailänderungen der Bundesgesetze bekannt sein, die sich aus den Revisionsvorschlägen der Bundesverfassung ergeben. In zahlreichen Bereichen wie Sonderschulung oder Hilfe an Betagte und Behinderte bestehen auch Projekte für künftige interkantonale Vereinbarungen.
Die Abstimmung auf Bundesebene über den NFA wird in der zweiten Hälfte 2004 stattfinden. Nach Einschätzung des Bundes wird der NFA nicht vor dem Jahr 2008 in Kraft gesetzt werden können. wb

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