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Neuer Kerzerser Verein wehrt sich gegen geplante 5G-Mobilfunkantennen

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In Kerzers gibt es neu einen Verein, der sich gegen 5G-Mobilfunkantennen in Wohnquartieren einsetzt. Ein Antrag des Vereins an der Gemeindeversammlung fand Zuspruch. An der Oelegasse steht jedoch bereits ein Bauprofil.

Den Verein «Sinnvolle Standorte 5G» mit Sitz in Kerzers gibt es seit Februar dieses Jahres. Sein Ziel ist, dass 5G-Mobilfunkantennen nicht in Wohnquartieren Einzug halten. «Wir wollen uns wehren», sagt Ursula Brülhart, Präsidentin des Vereins. An der Gemeindeversammlung Kerzers von Anfang Mai brachte der Verein einen Antrag ein: Es sollen keine Mobilfunkantennen ab 5G und aufwärts in dichtem Siedlungsgebiet montiert werden dürfen. Diese Regel soll im Planungs- und Baureglement der Gemeinde Einzug halten. «Es liegt bereits seit Jahren ein in etwa gleich lautender Gemeinderatsbeschluss vor», sagt die Kerzerserin. Für den Fall, dass der Eintrag im Reglement nicht geändert werden kann, beantragte der Verein ein Moratorium bis zur nächsten Gemeindeversammlung. Das Anliegen fand Gehör: Eine klare Mehrheit der Stimmberechtigten sprach sich dafür aus, den Antrag an den Gemeinderat zu überweisen. Die Gemeinde Kerzers wird ihn nun prüfen: «Wir werden dieses Anliegen korrekt aufarbeiten und können an der nächsten Gemeindeversammlung im November weitere Informationen dazu liefern», sagt Erich Hirt, Gemeindeschreiber von Kerzers.

Hinter der Mauer

Den Anstoss für die Gründung des Vereins bildete ein Bauprofil auf einem Mehrfamilienhaus an der Oelegasse: «Im Estrich soll eine adaptive 5G-Mobilfunkantenne von Sunrise Einzug halten und durch das Dach nach aussen ragen», sagt Ursula Brülhart. Ein Augenschein vor Ort zeigt, dass die Antenne direkt unterhalb des Dachfensters der Wohnung von Brülharts herausragen soll. «In unserem Haus sind fast alle gegen diese Antenne», sagt die Kerzerserin. Sie wohne seit 35 Jahren in dieser Wohnung. «Es hatte immer geheissen, dass die Antennen nur auf stabilen Betondächern montiert werden, unser Dach ist aber aus Eternit und Holz.» Die Wohnung und der Estrich sind durch eine Backsteinmauer getrennt, womit Brülharts Küche nur durch diese Mauer von der Antenne getrennt wäre.

Ein Blick aus dem Dachfenster der Wohnung von Ursula Brülhart: Das Bauprofil. 
Etelka Müller

Gemäss Grundbuchamt gehört das Gebäude der Aktiengesellschaft Amandier Investment SA mit Sitz in Crans-Montana. Der Versuch einer Kontaktaufnahme mit der Hausbesitzerin blieb erfolglos. Das Baugesuch für die Antenne lag jedoch noch nicht öffentlich auf. «Das Dossier ist noch nicht komplett», sagt Ursula Brülhart. Voraussichtlich gebe es keinen Einspracheradius für das Bauvorhaben. 

Ursula Brülhart im Estrich. Hinter der Backsteinmauer befindet sich ihre Küche. 
Etelka Müller

Eine Abstimmung

Der Verein zähle aktuell zehn Mitglieder. Grösser zu werden, sei nicht das Ziel, sondern vielmehr, mit dem Verein auf das Problem aufmerksam zu machen. «Der Verein dient uns als Struktur für Anlässe wie Vorträge oder unseren Stand am Maimarkt.» Spenden seien jedoch willkommen, «damit wir die Anlässe finanzieren können».

«Unser Wunsch ist, dass die Bevölkerung abstimmen kann», sagt Ursula Brülhart. Es gehe ihr nicht nur um die geplante Antenne auf ihrem Dach. Es sei inzwischen erwiesen, dass 5G-Strahlen gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Das Wissen dazu bezieht Ursula Brülhart unter anderem beim Verein Schutz vor Strahlung. Christian Oesch sowie Daniel Laubscher vom Schweizerischen Verein WIR (steht für Wirksamkeit, Intuition, Respekt) werden am 6. Juni in der Seelandhalle an einer öffentlichen Informationsveranstaltung des Vereins «Sinnvolle Standorte 5G» einen Vortrag halten.

Ob die Strahlenbelastung von 5G-Antennen höher ist im Vergleich zu 4G oder 3G, ist umstritten. Studien werden unterschiedlich gedeutet. In einem Urteil des Bundesgerichts ist jedoch von «wissenschaftlich erhärteten Erkenntnissen» die Rede (siehe Kasten). Auf der Webseite www.5g-info.ch des Bundes ist zu lesen, dass die Technik des 5G-Mobilfunkstandards effizienter ist als die von 3G und 4G: Die gleiche Datenmenge könne in kürzerer Zeit verarbeitet werden, und mit der schnelleren Datenübermittlung verringere sich die Dauer der Strahlenbelastung. Gleichzeitig führten die immer grösseren Datenmengen zu einer Zunahme der Strahlenbelastung. Diese Entwicklung sei aber unabhängig vom eingesetzten Mobilfunkstandard. 

Eine breite Palette

Seit Jahren sorgen 5G-Antennen landauf und landab für Masseneinsprachen und emotions­geladene Diskussionen. Die einen Gegner machen mit Verschwörungstheorien auf sich aufmerksam, andere wollen schlicht keinen besseren Handy-Empfang und auch gar nicht ständig erreichbar sein, wieder andere sorgen sich um die Gesundheit. Die Palette ist breit. 

«Ich erhalte viel Zuspruch für mein Engagement», sagt Ursula Brülhart. Jedoch gebe es auch jene, die sagen, dass sie sowieso keine Chancen haben.

Ich will aber nicht sagen müssen, dass ich nichts unternommen habe.

Ursula Brülhart
Präsidentin Verein «Sinnvolle Standorte 5G»

Der Verein setze sich für einen Ausbau des Glasfasernetzes bis in die Häuser ein. Kommt die Antenne dennoch auf das Dach an der Oelegasse, werde sie umziehen. «Das Bauprofil sieht harmlos aus, aber es geht hier um eine Antenne mit drei Elementen wie jene auf der Autobahn.» Sie sorge sich um die Gesundheit von Mensch, Tier – von der gesamten Natur. Der Ball liege nun bei der Gemeinde. 

Urteil

Bundesgericht weist Beschwerden ab

Das Urteil des höchsten Schweizer Gerichts wurde mit Spannung erwartet und könnte Signalwirkung für andere Antennen-Gesuche haben: In seinem Entscheid vom Februar weist das Bundesgericht eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Mobilfunkanlage mit drei adaptiven 5G-Antennen in Steffisburg BE ab. Eine Verletzung des umweltschutzrechtlichen Vorsorgeprinzips wird verneint, wie der Medienmitteilung des Bundesgerichts zu entnehmen ist.

Die rechnerische Prognose der Mobilfunkstrahlung sei im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden, und die vom Bund empfohlene Messmethode sowie das Qualitätssicherungssystem würden sich zum heutigen Zeitpunkt als tauglich erweisen. In der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) lege der Bundesrat Immissionsgrenzwerte fest, «die auf wissenschaftlich erhärteten Erkenntnissen beruhen». emu

Anlagegrenzwerte

Ständeratskommission für 5G-Technik – aber mit jetzigen Grenzwerten

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) findet es wichtig, dass die Schweiz vorwärtsmacht bei der Einführung des 5G-Mobilfunkstandards. Für sie dürfen aber die vorsorglichen Anlagegrenzwerte nicht erhöht werden. Bei der Beratung einer Motion zum Aufbau des 5G-Netzes hat die Kommission deshalb beschlossen, einen entsprechenden Passus in den Vorstosstext aufzunehmen. Das teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit. Die Motion stammt von der FDP-Fraktion. Sie soll auf politischer Ebene die Grundlagen schaffen, damit die Mobilfunkanbieter bis 2024 «ein qualitativ hochwertiges nationales 5G-Netz zu möglichst geringen Kosten» aufbauen können, wie es im Text heisst. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss im Juni 2021 zugestimmt. Auch der Bundesrat befürwortet ihn.

Der Ständerat soll sich nun nach dem Willen der KVF-S ebenfalls zugunsten des Vorstosses aussprechen – aber eben mit dem zusätzlichen Passus hinsichtlich unveränderter Anlagegrenzwerte. Die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards erachtet die Ständeratskommission als «unerlässlich», um eine ausreichende Grundversorgung in der Telekommunikation auch in Zukunft sicherzustellen. sda

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