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Neuerungen bei der Steuererklärung: Der Rabatt gilt auch für das Jahr 2023

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Der Steuerfuss der Kantonssteuern auf dem Einkommen wird auch für die Steuerperiode 2023 bei 96 Prozent belassen. Änderungen gibt es bei den Abzügen im Homeoffice.

Mit dem neuen Jahr hat der Countdown für das Einreichen der Steuererklärung begonnen. Bis 31. März hat die Freiburger Bevölkerung Zeit, die Formulare und Unterlagen bei der kantonalen Finanzdirektion einzureichen. Die Direktion hat nun auf einige Neuerungen für die Steuerperioden 2022 und 2023 hingewiesen.

Sowohl für das Jahr 2022 wie auch für 2023 werden die Steuern auf dem Einkommen der natürlichen Personen niedriger ausfallen als früher. Der Steuerfuss wurde auf 96 Prozent der Steuersätze festgesetzt, schreibt die Finanzdirektion. «Die nach wie vor angespannte Gesundheitssituation im Jahr 2021 hatte den Grossen Rat veranlasst, den kantonalen Einkommenssteuerfuss erneut zu senken.» Der Steuerfuss der übrigen direkten Kantonssteuern bleibe bei 100 Prozent der Steuersätze.

Weniger Abzüge bei Homeoffice

Bei den Berufstätigen hat das Homeoffice Auswirkungen auf die möglichen Abzüge. Nach der neuen Regelung könne eine Person für ihre Homeoffice-Tage keine Fahr- oder Verpflegungskosten abziehen. Abzüge seien für die Arbeitstage zulässig, an denen am Arbeitsort gearbeitet wird. «Die Anzahl der Homeoffice-Tage oder der Beschäftigungsgrad während des betreffenden Jahres müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die kantonale Steuerverwaltung kann von der steuerpflichtigen Person eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers verlangen», so die Mitteilung der Finanzdirektion. Bei freiwilligem Homeoffice dürften die damit verbundenen berufsbedingten Auslagen nicht von den Steuern abgezogen werden.

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