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Neues Gehaltssystem für das Staatspersonal

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Am 1. Januar 2004 wird ein neues Gehaltsreglement für das Staatspersonal in Kraft treten. Als wichtigste Neuerung dieser Verordnung nennt der Staatsrat in einer Pressemitteilung die allgemeine Gehaltsskala, die sich neu aus 36 Klassen (bisher 34) zusammensetzt. Und die einzelnen Klassen sind in 20 Gehaltsstufen (bisher 10) zwischen ihrem jeweiligen Mindest- und Höchstbetrag unterteilt. Die Stufen sind aber weniger hoch als jene der heutigen Gehaltsklassen (rund ein Drittel weniger).

Laut Staatsrat wird jedes Jahr – grundsätzlich zu Beginn des Kalenderjahres – eine zusätzliche Gehaltsstufe als jährliche Gehaltserhöhung gewährt, «sofern die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den Anforderungen der Stelle entspricht».
Wie der Staatsrat weiter festhält, legt die neue Verordnung auch die Grundsätze für die Anpassung der Gehaltsskalen an die Teuerung und an die Reallohnentwicklung sowie für die Gewährung von Arbeitsmarktzulagen fest.

Beförderungen

Der Staatsrat lässt weiter wissen, dass gemäss neuer Verordnung auch verschiedene Arten von Beförderungen möglich seien. So soll vermieden werden, dass Personen, die von aussen kommen, gegenüber den Mitarbeitern, die intern befördert werden, gehaltsmässig bevorzugt werden. «Mit der Verordnung werden interne und externe Beförderungen einander gleichgestellt», betont der Staatsrat.

In der Verordnung geregelt werden auch Fragen des Ausgleichs für die sukzessive Aufhebung der Treueprämie sowie die Bezahlung nach Stundenlohn und für dienstfreie Tage.

Der Staat als Arbeitgeber

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