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Neues Gemeindegesetz

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Neues Gemeindegesetz

Einstimmig verabschiedet

Mit 100 zu 0 Stimmen hat der Grosse Rat am Donnerstag das neue Gemeindegesetz verabschiedet. Grosse Änderungen hat er in zweiter Lesung nicht vorgenommen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Die SVP-Fraktion wehrte sich gestern nochmals gegen die Gesetzesbestimmung, wonach der Ammann – stellt er Unregelmässigkeiten fest – eine Administrativuntersuchung anordnen und einem Gemeinderatsmitglied nach vorheriger Anhörung für die Dauer der Untersuchung ein Geschäft oder ein Ressort ganz oder teilweise entziehen und ein anderes Mitglied des Gemeinderates damit betrauen kann. Sie wollte auch nicht, dass der Präsident des Generalrates oder eines Gemeindeverbandes eine solche Untersuchung anordnen kann.

Yvan Aeby (SVP, Tentlingen) gab sich überzeugt, dass diese Stossrichtung falsch ist. «Sie entspricht nicht dem zeitgemässen Führungsstil. Das Oberamt entzieht sich so elegant der Verantwortung», betonte er.

Mit diesen Worten konnte er aber den Grossen Rat nicht mehr umstimmen. Mit 80 zu 22 Stimmen bestätigte dieser, dass der Ammann oder die Präsidenten des Generalrates oder eines Gemeindeverbandes Administrativuntersuchungen anordnen können.

Kein Reglement
für Administrativuntersuchung

Mit 52 zu 51 Stimmen (1 Enthaltung) hat der Grosse Rat ebenfalls einen Antrag der SP-Sprecherin Antoinette Romanens abgelehnt. Sie wollte, dass die Administrativuntersuchung gemäss den Bestimmungen eines Reglements vorgenommen wird, das vom Amt für Gemeinden ausgearbeitet wird.

Laut Kommissionssprecherin Christiane Feldmann soll der Gemeinderat selber entscheiden, wie vorgegangen werden muss, zumal die Unregelmässigkeiten unterschiedliche Merkmale aufweisen können. Sie plädierte eher für ein internes Reglement, sofern ein solches nötig sei. Staatsrat Pascal Corminboeuf hatte nichts gegen eine gewisse Vorgabe des Amtes für Gemeinden einzuwenden, wollte dies jedoch nicht im Gesetz verankern.

Revisionsstellen werden Pflicht

Bereits in der Februar-Session hat der Grosse Rat beschlossen, dass die Gemeinderechnungen künftig von einer externen Revisionsstelle geprüft werden müssen. Dagegen wehrte sich in zweiter Lesung niemand. Mit 66 zu 33 Stimmen hat der Rat bestätigt, dass die Gemeindeversammlung oder der Generalrat die Revisionsstelle auf Antrag der Finanzkommission und nicht auf Antrag des Gemeinderates bezeichnet.

Weiter hat der Rat in zweiter Lesung einen Antrag von Jacques Bourgeois (FDP, Avry-sur-Matran) mit 68 zu 31 Stimmen angenommen. Er wollte, dass der Gemeinderat den Finanzplan nach einem Vorgutachten der Finanzkommission verabschiedet.

Staatsrat kann Fusionen verlangen

Das neue Gemeindegesetz regelt auch das Verfahren bei Fusionen. So kann ein Zusammenschluss von Gemeinden vom Staatsrat, von der Gemeindeversammlung auf Antrag eines Bürgers, vom Generalrat auf Antrag eines Mitgliedes, vom Gemeinderat oder einem Zehntel der Aktivbürger verlangt werden.

Die Fusionsvereinbarung muss von allen betroffenen Gemeinden gutgeheissen werden. Die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen und der Generalräte müssen von sämtlichen Gemeinden gleichzeitig gefasst werden. Die Gemeindeversammlung entscheidet endgültig. In Gemeinden mit einem Generalrat wird der Entscheid über die Fusionsvereinbarung innert 90 Tagen der Volksabstimmung unterbreitet.

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