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Neues Gesetz: Acht Feiertage auch im Seebezirk

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Acht Feiertage pro Jahr können die Kantone – nebst dem nationalen Feiertag (1. August) – gewähren. Die 150 katholischen Gemeinden des Kantons kommen bereits in den Genuss von acht Feiertagen, die 18 reformierten kennen nur vier offizielle Feiertage. Das neue Gesetz sieht nun für alle Gemeinden acht kantonale Feiertage vor. «Wir streben eine Gleichstellung an, was die Anzahl Feiertage betrifft», meinte Volkswirtschaftsdirektor Beat Vonlanthen dazu.

Allerdings werden der reformierte und der katholische Teil des Kantons nur vier Feiertage gemeinsam feiern, nämlich Neujahr, Karfreitag, Auffahrt und Weihnachen. Im katholischen Kantonsteil werden nach wie vor Fronleichnahm, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen und Mariä unbefleckte Empfängnis als Feiertage gelten, im reformierten Teil neu der Berchtoldstag, Ostermontag, Pfingstmontag und der Stephanstag.

«Wir haben uns an einer Sitzung mit den Gemeindepräsidenten des Seebezirks auf diese vier Tage geeinigt», fügte Vonlanthen an. «Ein Feiertag bedeutet, dass die Arbeitnehmer Anspruch auf einen freien Tag haben und z. B. die Geschäfte geschlossen bleiben», fuhr er fort. «Ja, wir haben über die Abschaffung des 8. Dezember diskutiert, aber uns entschieden, diesen Feiertag beizubehalten. Vielleicht wird aber das Gesetz gelockert, was die Öffnung der Geschäfte betrifft», sagte er zu den katholischen Feiertagen. az

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