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Neues Gesetz im Asylbereich

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Neues Gesetz im Asylbereich

Freiburg passt Regelungen an – Härter, aber menschenwürdig

Ab heute ist das härtere Gesetz über Asyl Suchende, auf deren Antrag nicht eingetreten wird, in Kraft. Diese müssen in zehn Tagen das Land verlassen. Der Kanton Freiburg sorgt nun für eine Notfallversorgung in den Poya-Pavillons.

Leute, deren Asylantrag in der Schweiz mit einem rechtskräftigen «Nichteintretens-Entscheid» abgeschlossen wurde, scheiden aus dem System der Asyl-Sozialhilfe aus. Dieses neue Bundesgesetz tritt heute, 1. April 2004, in Kraft und hat grosse Auswirkungen auf die Kantone. Sie müssen diese neuen Vorschriften umsetzen.

Gleichzeitig will der Kanton Freiburg «eine menschenwürdige Behandlung der betroffenen Personen gewährleisten», wie der Staatsrat schreibt.

Eine direktions- und institutionsübergreifende Arbeitsgruppe hat sich seit Januar mit dieser Aufgabe befasst. Vertreterinnen und Vertreter von Sozialamt, Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Amt für Bevölkerung und Migration, Kantonspolizei, freiburgischem Roten Kreuz und La Tuile haben eine gemeinsame Lösung gefunden, die am Dienstag vom Staatsrat gutgeheissen wurde.
Ab Ende April soll maximal 20 betroffenen Asyl Suchenden eine Struktur für eine befristete Form von Sachleistungen angeboten werden. «In einem der drei Pavillons des Poya-Auffanglagers können sie schlafen, frühstücken, warm nachtessen, duschen und sich notfallmässig medizinisch versorgen lassen», sagte Marie Guisolan, Freiburger Koordinatorin für Asyl- und Flüchtlingsfragen.

Diese Hilfe stelle ein Grundrecht nach Bundesverfassung dar und entspreche den Empfehlungen der Sozialhilfedirektoren zur Nothilfe. Bargeld gebe es keines. Die beiden anderen Pavillons seien weiterhin für Erstaufnahmen vorgesehen, sagte Marie
Guisolan.

Was geschieht mit den weiteren 200?

Freiburg muss sich aber auch um die Zukunft der rund 200 Asyl Suchenden kümmern, deren Nichteintretens-Entscheid bereits rechtskräftig geworden ist – bei einigen schon seit Jahren. «Diese Personen werden über die Änderung ihres Status informiert», heisst es in der Medienmitteilung des Kantons. Sie müssten innert kürzester Frist, spätestens aber bis Ende Jahr das Land verlassen. Ab Juli würden sie deshalb nur noch reduziert unterstützt.

Laut Befürchtungen von Marie Guisolan und dem Freiburger Staatsrat könnte dies sicherheitspolizeiliche Folgen haben. «In allen Konsultationen erklärt der Staatsrat, er fürchte mehr Kriminalität und Gewaltbereitschaft», sagte Guisolan. Wenn Leute mit einem Nichteintretens-Entscheid das Land nicht verlassen würden, seien sie in einer illegalen Situation, was das Risiko von Einbrüchen, Diebstählen oder Schlägereien in und um die Einrichtungen zur Aufnahme Asyl Suchender vergrössere.

Mit vermehrtem Einsatz von Sicherheitspersonal wolle der Kanton aber vorbeugen. «Der Bund glaubt, dass abgewiesene Personen einfach verschwinden», sagte Guisolan. «Wir wissen nicht, wie es herauskommt. Aber jetzt wollen wir einige Monate unseren Ansatz testen. Wenn er nicht angepasst ist, können wir ihn immer noch ändern.»

Der Staatsrat fürchtet durch das neue Gesetz auch einen Lastentransfer vom Bund an die Kantone; dies vor allem, was die gewährte Nothilfe, die Kosten der notfallmässigen Gesundheitsversorgung und den Wegschaffungsvollzug angeht. chs

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