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Neues Gesetz schützt Prostituierte, löst aber Probleme der Strasse nicht

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 Vor zwei Jahren ist das Gesetz über die Ausübung der Prostitution in Kraft getreten. Dieses zeige positive Wirkung, teilt die kantonale Justizdirektion nun mit. Dass sich Prostituierte bei der Kantonspolizei anmelden müssen, habe sich als gute Sache erwiesen, sagt Staatsrat Erwin Jutzet. «Wir können sie besser schützen.» Andere Probleme, die im Zusammenhang mit der Prostitution stehen, löst das Gesetz aber nicht. In der Alten Brunnengasse in Freiburg klagen Anwohner über Lärm, Pöbeleien und Dreck. Eine Arbeitsgruppe sucht nach Lösungen. mir

 Bericht Seite 3

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