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Neues Gesetz zum Betreibungsregisterauszug

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Ein Betreibungsregisterauszug soll neu Informationen über sämtliche Betreibungen im Kanton enthalten und nicht nur über jene aus dem Bezirk des ausstellenden Amts.

Ein Betreibungsregisterauszug ist aktuell so gestaltet, dass er nur Angaben zu den Betreibungen enthält, die im Bezirk des betreffenden Amts eingeleitet wurden. Eine Person braucht also nur in einen anderen Bezirk umzuziehen, um wieder einen lupenreinen Betreibungsauszug zu erhalten. Für das Überprüfen der Zahlungsfähigkeit durch berechtigte Dritte ist dies problematisch.

Deshalb hat der Grosse Rat eine Motion der beiden Grossräte Nicolas Kolly (SVP, Essert) und Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny) angenommen. Diese sieht vor, dass ein Betreibungsregisterauszug künftig immer alle Betreibungen und Verlustscheine der Schuldner enthält, unabhängig vom ausstellenden Amt. 

Ein wesentliches Element für die Einführung eines kantonalen Auszugs ist die Schaffung einer einmaligen persönlichen Identifikation für jede natürliche und jede juristische Person. Mit der AHV-Nummer als Identifikator ist es möglich, Einträge zu ein und derselben Person in den verschiedenen Registern der Betreibungsämter zusammenzuführen. Bei den Unternehmen ist dieser Identifikator die IDE-Nummer.

Damit die Betreibungsämter kantonale Auszüge und nicht nur Auszüge für ihren eigenen Betreuungskreis ausstellen dürfen, musste der Kanton eine entsprechende Gesetzesgrundlage einführen.

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