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Neues Parkleitsystem: Murten darf Kameras in Betrieb nehmen

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Das geplante Parkleitsystem in Murten, das vom kantonalen Datenschutzgesetz gebremst wurde, darf nun nach einem positiven Gutachten der kantonalen Behörde in Betrieb genommen werden.

Die Gemeinde Murten darf ihr neues Parkleitsystem in Betrieb nehmen. Die Freiburger Datenschutzbeauftragte gab grünes Licht, auch wenn das Gesetz über Videoüberwachung noch angepasst werden muss.

Seit 2020 plant die Gemeinde Murten ein neues Parkleitsystem, das mit Kameras freie Parkplätze ermittelt. Von der kantonalen Datenschutzbeauftragten wurde der Gemeinde aber zunächst mitgeteilt, dass für ein solches System die rechtliche Grundlage fehle, weil Kameras im öffentlichen Raum nur für Sicherheitszwecke verwendet werden dürfen. Die zuständige Gemeinderätin und Grossrätin Julia Senti startete deshalb Anfang September im Kantonsparlament eine Motion, um das entsprechende Gesetz über Videoüberwachung anzupassen (Die FN berichteten).

Während sie mit ihrer Motion die Dauer der politischen Prozesse abwarten muss, konnte Senti nun auf anderem Wege einen Erfolg verbuchen und die kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation von den Plänen ihrer Gemeinde überzeugen. Murten kann jetzt voraussichtlich in der Woche vom 23. Oktober mit der Montage und der Inbetriebnahme des neuen Parkleitsystems beginnen, so eine Medienmitteilung der Gemeinde.

Erfolg vor der Behörde

Nach dem ersten negativen Gutachten der Datenschutzbeauftragten reichte Senti am 6. September zuerst die erwähnte Motion ein. Im Gespräch mit den FN ging sie damals noch davon aus, dass sich die Inbetriebnahme des Parkleitsystems aufgrund des Gutachtens bis zum Sommer 2024 verzögern wird. Da das Parkleitsystem in Murten jedoch bereits für den Start bereitstand, wandte sich die Gemeinderätin an die kantonale Behörde, um eine mögliche Übergangslösung zu finden, während die politischen Mühlen ihre Motion bearbeiten. Nach einer Präsentation der Software für das Parkleitsystem vor der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten und zwei weiteren Präsentationen gab diese der Gemeinde eine positive Rückmeldung. Ähnlich wie Senti in ihrer Motion, argumentierte die neue Datenschutzbeauftragte Martine Stoffel danach wie folgt:

Es besteht ein Konflikt zwischen dem Videoüberwachungsgesetz und dem Mobilitätsgesetz.»

Martine Stoffel
Kantonale Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte

Sie sei deshalb der Ansicht, dass in diesem Fall vorerst das jüngere Mobilitätsgesetz vom 1. Januar 2023 zur Anwendung kommen muss. Auch wenn eine nachträgliche Anpassung des Videoüberwachungsgesetzes unumgänglich sei.

Gemeinderätin und Grossrätin Julia Senti fand für das Parkleitsystem eine Lösung.
Archivbild Aldo Ellena

Die Gemeinde Murten stand laut Gemeinde- und Grossrätin Senti vor der Wahl: Entweder das Parkleitsystem vorerst nur mit den drei «Schranken-Parkplätzen» ohne Kameras in Betrieb nehmen oder das Gespräch mit der Datenschutzbeauftragten suchen, in der Hoffnung auf eine Inbetriebnahme mit späterer Gesetzesanpassung. Senti und Bauverwalter Stefan Portmann entschieden sich für das Gespräch und betonten, dass das Hauptargument immer gewesen sei, dass mit dem System nichts aufgezeichnet und archiviert werde. «Wir konnten nun vorführen, dass dem effektiv so ist und im Sinne einer Übergangslösung eine Inbetriebnahme unseres Systems gewährt werden kann», so Senti weiter.

Das erwähnte Mobilitätsgesetz besagt, dass Parkplätze ab einer gewissen Grösse ein Parkleitsystem benötigen, welches in Echtzeit angibt, wie viele Parkplätze frei sind. Senti argumentierte in ihrer Motion gemeinsam mit dem Stadtpräsidenten von Bulle, Jacques Morand (FDP), dass die Umsetzung eines solchen Parkleitsystems mit herkömmlichen Mitteln wie Schranken und Ticketautomaten nicht überall möglich sei. In Murten stelle dahingehend zum Beispiel der Parkbereich in der Altstadt ein Problem dar, weil dieser mit mehr als 40 Plätzen ein solches System benötigt.

Ermittlung mit Kameras

Die Gemeinde entschied sich bei ihrem neuen Parkleitsystem für Kameras, die via Software im Zwei-Minuten-Takt die Belegung der Parkplätze ermitteln (Die FN berichteten). Diese sollen neben der Altstadt auch bei den grossen Parkplätzen beim Viehmärit und dem Säulimärit sowie an der Pantschau zum Einsatz kommen. Weiter plant die Gemeinde seit der Kreditvergabe Ende 2020 Anzeigetafeln an den Ortseingängen, die über die Belegung informieren.

Ziel des neuen Konzepts ist es, Parkplätze in Zentrumsnähe besser auszunutzen und den Such- und Durchgangsverkehr im Stedtli zu reduzieren. Zusätzlich sollen dadurch die Bestimmungen des neuen Mobilitätsgesetzes erfüllt werden. Das Parkleitsystem kann nun wie geplant umgesetzt werden.

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