Neues Reglement
Ausbildung für die Fischer
Der Staatsrat weist in seiner Mitteilung vom Mittwoch auf die neue Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei hin, die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt: «Wer eine Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben will, muss nachweisen, dass er oder sie ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei hat», zitiert der Staatsrat die Verordnung. «Diesen Nachweis muss jede Person erbringen, die 2009 ein Fischereipatent erwerben will. Zu diesem Zweck ist ein anerkannter Ausbildungskurs zu besuchen, nach dessen Abschluss ein Sachkundenachweis überreicht wird», fährt der Staatsrat fort, macht aber auch auf die Ausnahmen aufmerksam (vgl. FN-Ausgabe vom 18. November 2008). az