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Neun Ausweisungen wegen Sozialhilfebezügen seit 2019

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Seit 2019 in der Schweiz das Gesetz für Ausländerinnen und Ausländer verschärft wurde, kam es im Kanton Freiburg zu neun Ausweisungen, weil Personen zu viel Sozialhilfe bezogen haben. Das schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage aus dem Kantonsparlament.

Wenn Ausländerinnen oder Ausländer dauerhaft und in erheblichen Mass auf Sozialhilfe angewiesen sind, kann ihnen seit einer entsprechenden Gesetzesänderung im Jahr 2019 die Niederlassungsbewilligung in der Schweiz entzogen werden, auch wenn sie schon mehr als 15 Jahre im Land sind. Nach altem Recht war ein solcher Entzug nach 15 Jahren Aufenthalt in der Schweiz nicht mehr möglich. Was seither auf Grundlage dieser Gesetzesänderung im Kanton Freiburg geschah, wollte der SP-Grossrat Elias Moussa vom Staatsrat wissen.

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass das Amt für Bevölkerung und Migration in den Jahren 2019 und 2020 alle ausländischen Personen mit Ausweis C überprüft habe, die dauerhaft und in erheblichem Mass von Sozialhilfe abhängig waren und sich seit mehr als 15 Jahren in der Schweiz aufhielten. Die Prüfung der über 300 Fälle im Kanton Freiburg, die diese Kriterien erfüllten, habe jedoch praktisch nur zu Verwarnungen und in einzelnen Fällen zur Androhung eines Widerrufs der Aufenthaltsgenehmigung geführt. In einem einzigen Fall habe das Amt den Widerruf wegen dauerhaften Bezugs von Sozialhilfe verfügt.

Acht Personen des Landes verwiesen

Zusätzlich wurden in dieser Zeit acht Personen wegen übermässiger Sozialhilfebezüge ausgewiesen, die weniger als 15 Jahre in der Schweiz wohnten. In drei Fällen war die Person jedoch mehr als zehn Jahre im Land, wie der Staatsrat schreibt.

Im Kanton Freiburg lebten am 31. Dezember 2020 51’482 Personen mit Ausweis C und 21’808 Personen mit Ausweis B. Sechs Personen mit Ausweis C bezogen 2020 mehr als 60’000 Franken Sozialhilfe, 107 Personen mit Ausweis B erhielten Sozialhilfe von mindestens 25’000 Franken.

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